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Jugendhilfeplanung | Schulsozialarbeit

Jugendhilfeplanung

Der Landkreis Meißen hat als öffentlicher Träger der Jugendhilfe den Auftrag, die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Jugendhilfe, den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend, rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.

  • Jugendhilfeplanung/Jugendhilfestatistik
  • Jugendhilfeplanerische Stellungnahmen zu allen Anträgen auf Landesförderung, Bundesprogrammen und anderen
  • Gremienarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss bezüglich sachlicher und fachlicher Begleitung von entscheidungsrelevanten Vorgängen
  • Erarbeitung und Fortschreibung der Jugendhilfeplanung und von spezifischen Fachplänen
  • Anerkennungsverfahren für freie Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

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Schulsozialarbeit

Der Landkreis Meißen fördert auf Grundlage des Regionalen Gesamtkonzepts zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Landkreis Meißen und des Jugendhilfeplanes, Fachplan A, gemäß § 13 a  i. V. m. § 11 Absatz 3 Nr. 6 SGB VIII sowie § 1 Absatz 4, Satz 3 und 4 i. V. m. § 6 Absatz 5 Satz 3 SächsSchulG Projekte der Schulsozialarbeit.  

Leitgedanke der Kinder- und Jugendhilfe und damit Anliegen der Schulsozialarbeit im Landkreis Meißen ist, ihren Beitrag zu familienfreundlichen Lebensbedingungen für junge Menschen zu leisten und deren individuelle und soziale Entwicklung, unabhängig von Herkunft und Nationalität, zu fördern. Dabei sollen Benachteiligungen vermieden bzw. abgebaut werden. Unter Beteiligung junger Menschen und deren Familien sowie in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern sind dafür bedarfsgerechte Leistungsangebote zu entwickeln und vorzuhalten. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz des Wohles aller Kinder und Jugendlichen.

Ansprechpartnerin

sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen

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