Heilberufe - Medizinalaufsicht
Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben, müssen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Stelle im Gesundheitsamt anziegen (§ 10 Absatz 1 Sächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen). Anzuzeigen sind auch Abmeldungen, nachträgliche Änderungen und Beendigungen.
Welche Tätigkeiten fallen in den Heilberuf?
Dies betrifft beispielsweise:
- Ärzte und Ärztinnen
- Zahnärzte und Zahnärztinnen
- Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen/Kinder- und Jugendpsychotherapeuthen und -therapeutinnen
- Angehörige eines Gesundheitsfachberufes oder sonstigen Heilberufes
- Apotheker und Apothekerinnen
- Desinfektoren und Desinfektorinnen
- Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen
Hinweis: Nachträgliche Änderungen müssen Sie ebenfalls anzeigen. Für Tierärztinnen und Tierärzte sind die Veterinär- und Lebensmittelämter zuständig.
Benötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Berufsurkunde/Approbation/Facharztkunde im Original
- Impfausweis (Nachweis Masernschutz)
- bei Hebammen zusätzlich: Versicherungsnachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Kosten
Kosten/Gebühren: 15,00 Euro
Zahlungsart: Überweisung
Dokumente
- PDF-Datei: 94 kB
- PDF-Datei: 61 kB
- PDF-Datei: 118 kB
- PDF-Datei: 84 kB