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Afrikanische Schweinepest

Nachfolgend veröffentlicht das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) die aktuellsten Meldungen und wichtige Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Meißen.

Aktuelle Meldungen

Aktuelle Fallzahlen, Restriktionszonen, Maßnahmen und Informationen:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Sperrbezirke auf einen Blick

Sperrzonen und Kerngebiet der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen

Allgemeinverfügungen

Aufgrund von ASP-Fällen bei Wildschweinen im Landkreis Meißen hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) folgende Allgemeinverfügungen erlassen:

Stand: 07.12.2022

Sie haben ein verendetes Wildschwein gefunden?

Fundort eines verendeten oder krank erlegten Wildschweines dem LÜVA übermitteln

  • Öffnen Sie auf Ihrem Android-Smartphone oder -Tablet die App Google Maps.
  • Der blaue Punkt markiert Ihren aktuellen Standort.
  • Wenn Sie keinen blauen Punkt sehen, tippen Sie unten das Symbol Standort.
  • Tippen Sie auf den blauen Punkt, bis sich das Info-Fenster öffnet.
  • Jetzt tippen Sie auf „Standort teilen" und wählen aus der Liste „E-Mail“ aus. Senden Sie die Koordinaten mit Ihrem Vor- und Zunamen, Anschrift und Telefonnummer an lueva@kreis-meissen.de.

Hinweis: Sie müssen mit Ihrem Google-Konto angemeldet sein, um die Funktion "Standort teilen" nutzen zu können. 

Falls Sie nicht angemeldet sind, können Sie sich die Koordinaten des Standortes anzeigen lassen, notieren und dann an das LÜVA übermitteln:

  • Zoomen Sie auf den blauen Punkt.
  • Tippen Sie solange auf den blauen Punkt, bis er durch eine rote Fahne markiert ist.
  • Lesen Sie im Feld am oberen Kartenrand die Koordinaten ab, zum Beispiel 51.298919, 13.538004 (Dezimalgrad, erster Wert = nördliche Breite, zweiter Wert = östliche Länge)

Fundort über das Tierfund-Kataster übermitteln

Das Tierfund-Kataster ermöglicht eine bundesweit einheitliche und standortgenaue Erfassung von Wildunfällen und anderen Tierfunden. So ist es auch möglich den Fund verendeter Wildschweine zu übermitteln.

Eine mobile Eingabe der Funde per Smartphone ist über die Tierfund-Kataster-App (Download im App-Store von Apple und Google Play) möglich.

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft werden die Daten zu Totfunden bei Wildschweinen an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet, um gegebenenfalls im Rahmen einer ASP-Früherkennung geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Dieses Meldesystem dient der Vereinfachung der Meldewege zwischen Finder und zuständiger Behörde.


Informationen für Schweinehalter

Wie sind die Krankheitserscheinungen? Wie wird die Seuche übertragen? Was passiert bei einem Seuchenfall?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige/gelistete Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt und nicht auf den Menschen übertragen werden kann. Eine Impfung der Schweine gegen die Afrikanische Schweinepest ist derzeit nicht möglich. Die gefährliche Tierseuche breitet sich seit einigen Jahren in Osteuropa auch in Richtung Westen aus.

Aktuelle Informationen zur Afrikanische Schweinepest und konkrete Handlungsempfehlungen für Landwirte finden Sie hier.



Informationen für Jagdausübungsberechtigte

Kadaversammelpunkte

Zentrale Kadaversammelpunkte im Landkreis Meißen

Im Gefährdeten Gebiet (Sperrzone II) gefundene Wildschweine (Fallwild, Unfallwild) sowie krank erlegte Wildschweine sind über die zentralen Kadaversammelpunkte zu entsorgen. Dies gilt auch für gesund erlegte Wildschweine, welche durch den Jagsausübungsberechtigten (JAB) nicht angeeignet werden.

Bei Aneignung von in der Sperrzone II erlegten Wildschweinen darf der Aufbruch grundsätzlich nur am Standort der Wildkammer erfolgen.

Der Aufbruch und die Schwarte von erlegten Wildschweinen aus dem Landkreis Meißen sind über die zentralen Kadaversammelpunkte zu entsorgen.

Es ist darauf zu achten, dass jeglicher Transport auslaufsicher stattfindet und Untergrund und Arbeitsmittel im Nachgang gereinigt und desinfiziert werden.

Bitte beachten Sie die Vorgaben zur Melde- und Untersuchungspflicht.

Hinweise zur Entnahme von Proben

Gesund und krank erlegte Wildschweine

  • ein rotes und ein graues Blutröhrchen
  • bei ungenügender Menge an frischem Blut zuerst oder ausschließlich das rote Blutröhrchen
  • aus dem Herzen bzw. den großen Gefäßen oder bluthaltige Körperhöhlenflüssigkeit (nach Möglichkeit Brusthöhlenflüssigkeit)

Verendet aufgefundene Wildschweine

  • sofern keine Blutprobe oder blutige Körperhöhlenflüssigkeit (siehe oben) entnommen werden kann:
    • eine Tupferprobe (bluthaltige Körperflüssigkeit, angeschnittenes bluthaltiges Organ, vorzugsweise Milz) oder
    • eine Organprobe (bevorzugt Milz, ggf. Rachenmandeln, Lymphknoten)
  • sofern nur noch das Skelett zur Verfügung steht: ein Röhrenknochen (Oberarm- oder  Oberschenkelknochen)

Probenannahme sowie Bereitstellung von Probengefäßen und Probenbegleitscheinen

  • Großenhain, Remonteplatz 8, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes (Öffnungszeiten siehe Ende der Seite)
  • Meißen, Dresdner Straße 25, Zugang über Kellertreppe im Hof des Gebäudes, Montag und Donnerstag 07:30 bis 09:00 Uhr
    Achtung: Aktuell ist aufgrund von Baumaßnahmen in Meißen keine Annahme möglich!

Telefon: 03521 725-3513 oder -3522

Kadaversammelpunkte

Kadaversammelpunkte im Landkreis Meißen

Tierkörperbeseitigungsanstalt Lenz (TBA)

Staudaer Weg 1
Ortsteil Lenz
01561 Priestewitz

Telefon: 035249 735-0
Telefax: 035249 735-25
E-Mail: info@tba-sachsen.de

Öffnungszeiten: wochentags 08:00 - 16:00 Uhr

Merkblatt zur Desinfektion

Verfahrensweise zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten

In Bezug auf die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt für den Landkreis Meißen folgende Verfahrensweise festgelegt:

  • Die Anzeige von verendet aufgefundenen (Fall-und Unfallwild) sowie krank erlegten Wildschweinen erfolgt unter Angabe der Geodaten am auf den Fund- beziehungsweise Erlegetag folgenden Arbeitstag beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Meißen.

  • Die Jagdausübungsberechtigten entnehmen bei oben angegebenen Wildschweinen an Ort und Stelle sofort Proben. Dabei sind bei Unfall- und Fallwild Tupferproben und bei krank erlegten Wildschweinen Blutproben zu entnehmen. Die Tupfer und Blutprobenröhrchen mit den dazu gehörigen Probenbegleitscheinen sind im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Meißen erhältlich und werden am folgenden Arbeitstag dort abgegeben. Die Proben werden von dort zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen weitergeleitet.

  • Für die Anzeige von verendet aufgefundenen (Fall- oder Unfallwild) Wildschweinen erhält der Jagdausübungsberechtigte auf Antrag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 EUR je Wildschwein. Darüber hinaus erhält er für die Mitwirkung bei der Bergung des Tierkörpers und der Zuführung zu einem Kadaversammelpunkt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 EUR je Wildschwein.

  • Für die Erfüllung der Pflichten zur Kennzeichnung, Probeentnahme, Ausfüllen eines Begleitscheines und Probenübergabe von gesund erlegten und angeeigneten Wildschweinen wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 EUR je Wildschwein gewährt.

  • Die Jagdausübungsberechtigten haben jedes gesund erlegte Wildschwein unverzüglich mit einer Wildmarke zu kennzeichnen, Blutproben für die virologischen Untersuchungen zu entnehmen und einen Probenbegleitschein auszufüllen. Das Probenmaterial ist am darauffolgenden Wochentag innerhalb der Dienstzeit dem LÜVA zu übergeben.

  • Ein Inverkehrbringen des Wildbrets von Wildschweinen darf erst nach Vorlage des negativen virologischen Untersuchungsbefundes erfolgen. Die Freigabe des Wildbrets erfolgt analog der Verfahrensweise bei der Untersuchung auf Trichinen. Bei Vorlage eines positiven virologischen Befundes wird der Jagdausübungsberechtige durch das LÜVA auf ASP unverzüglich informiert.

  • Jagdausübungsberechtigte, die auf die Aneignung des Wildbrets von gesund erlegten Wildschweinen verzichten, haben den Tierkörper nach Kennzeichnung und Probenahme in einem Kadaversammelpunkt zu entsorgen. Die Aufwandsentschädigung für die Anzeige, Kennzeichnung, Probennahme und Entsorgung beträgt in diesem Fall 150 EUR je Wildschwein.

  • Jagdausübungsberechtigte erhalten für krank erlegte Wildschweine nach Kennzeichnung, Probenahme sowie Entsorgung des Tierkörpers in einem Kadaversammelpunkt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 EUR je Wildschwein.




Informationen zur Fallwildsuche durch Jäger

Die Absenkung der Schwarzwildpopulation und die Fallwildsuche an den Prädilektionsstellen in den Revieren sowie die Meldung von Kadaverfunden und die Unterstützung bei deren Beräumung sind wesentliche Säulen der Seuchenprävention, die die Jäger leisten. Die Jäger sollen in allen Revieren in den Sperrzonen Kadaversuchen durchgeführt und die Ergebnisse dem LÜVA Meißen per Meldebogen übermitteln. Die Meldung wird auch erbeten, wenn nichts gefunden werde, um einen möglichst lückenlosen Überblick zu erhalten. Über den Link kann man für sein Revier auch die Gitternetzdaten ablesen. Eine Anleitung zur Nutzung der entsprechenden Funktion finden Sie hier. Die Suchen sollten sich vor allem auf Stellen konzentrieren, an denen sich Schwarzwild gern aufhält (Dickungen, Schilfbereiche, Gräben, Feuchtstellen, Suhlen etc.). Es ist für das LÜVA Meißen wichtig, jederzeit einen Überblick über die Situation in den Revieren zu haben.

Formulare


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