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Bekanntmachungen

Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen grundsätzlich im Amtsblatt des Landkreises:

Amtsblatt des Landkreises Meißen

In bestimmten Fällen wird davon abgewichen. Details finden Sie in der

Nachfolgend finden Sie deshalb amtliche Online-Veröffentlichungen des Landkreises Meißen. Im ersten Aufklapper "Bekanntmachungen und Bekanntgaben" finden Sie zum Beispiel ortsübliche Bekanntgaben nach Landesrecht, Notbekanntmachungen, Allgemeinverfügungen und immissionsschutzrechtliche Bekanntmachungen. Öffentliche Zustellungen und Hinweise sind in den darunter liegenden Aufklappern zusammengefasst.

Amtliche Online-Veröffentlichungen

Bekanntmachungen und Bekanntgaben

  • Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebes Musikschule des Landkreises Meißen

  • Ortsübliche Bekanntgabe zur 21. Sitzung des Kreistages Meißen am 28.09.2023

  • Bekanntmachung zur Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern

  • Ortsübliche Bekanntgabe zur 20. Sitzung des Kreistages Meißen des Landeskreises Meißen am 29.06.2023

  • Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2023 zur Bekämpfung der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel - Aufhebung

  • Ortsübliche Bekanntmachung der 17. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Meißen am 28.03.2023

  • Ortsübliche Bekanntmachung der 17. Sitzung des Technischen Ausschusses des Kreistages Meißen am 21.03.2023

  • Ortsübliche Bekanntmachung der 20. Sitzung des Sozialausschusses des Kreistages Meißen am 23.03.2023

  • Dritte Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Abkochgebot

  • Zweite Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Abkochgebot des Trinkwassers

Über ein Jahr alte Dokumente finden Sie im Bekanntmachungsarchiv.

Öffentliche Zustellungen

Die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz ist eine Sonderform der Zustellung eines Schriftstücks durch die Kreisverwaltung. Die Benachrichtigung dazu erfolgt im Landkreis Meißen auf der Internetseite der Landkreisverwaltung:

  • Nachricht an Weber, Enrico (Bescheid vom 02.10.2024)

    Vollzug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • Nachricht an Meurer, Dennis (Mitteilung vom 26.09.24)

    Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes

  • Nachricht an Eichhorn, Maik (Bescheid vom 24.09.2024)

    Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • Nachricht an Klein, André (Bescheid vom 09.08.2024)

    Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • Nachricht an Salehi Lashkajani, Anoosheh

  • Nachricht an Raue, Silvio (Bescheid vom 15.04.2024)

    Vollzug des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

  • Nachricht an Bekpolatova, Gulsevar (Bescheid vom 30.01.2024)

    Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)

  • Nachricht an Bosque, Floramae Celine (Bescheid vom 08.02.2024)

    Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)

  • Nachricht an Nguyen, Dang Thang (Bescheid vom 09.01.2024)

    Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)

  • Nachricht an Bibik, Serhii (Bescheid vom 08.11.2022)

    Vollzug des Wohngeldgesetzes (WohnGG)

  • Nachricht an Salim, Bahram (Bescheid vom 09.05.2023)

    Vollzug des achten Buchs des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)


Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen

Das Landratsamt Meißen veröffentlicht als Untere Landwirtschaftsbehörde Informationen zu Verkäufen land- und forstwirtschaftlicher Flächen, über die nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist. Landwirtschaftliche beziehungsweise forstwirtschaftliche Unternehmen können ihr Erwerbsinteresse bekunden:


  • Grundstücksveräußerung in der Gemeinde Priestewitz

    Frist: 21.10.2024

  • Grundstücksveräußerung in der Stadt Radeburg

    Frist: 18.10.2024

  • Grundstücksveräußerung in der Stadt Gröditz

    Frist: 18.10.2024

  • Grundstücksveräußerung in der Stadt Großenhain

    Frist: 18.10.2024

  • Grundstücksveräußerung in der Gemeinde Klipphausen

    Frist: 08.10.2024

  • Grundstücksveräußerung in der Stadt Nossen

    Frist: 08.10.2024


Die öffentlichen Hinweise werden nach Ablauf der Frist gelöscht.

 

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