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Bekanntmachungen

Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen grundsätzlich im Amtsblatt des Landkreises:

Amtsblatt des Landkreises Meißen

In bestimmten Fällen wird davon abgewichen. Details finden Sie in der

Nachfolgend finden Sie deshalb amtliche Online-Veröffentlichungen des Landkreises Meißen. Im ersten Aufklapper "Bekanntmachungen und Bekanntgaben" finden Sie zum Beispiel ortsübliche Bekanntgaben nach Landesrecht, Notbekanntmachungen, Allgemeinverfügungen und immissionsschutzrechtliche Bekanntmachungen. Öffentliche Zustellungen und Hinweise sind in den darunter liegenden Aufklappern zusammengefasst.

Amtliche Online-Veröffentlichungen

Bekanntmachungen und Bekanntgaben

Über ein Jahr alte Dokumente finden Sie im Bekanntmachungsarchiv.

Öffentliche Zustellungen

Die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz ist eine Sonderform der Zustellung eines Schriftstücks durch die Kreisverwaltung. Die Benachrichtigung dazu erfolgt im Landkreis Meißen auf der Internetseite der Landkreisverwaltung:

  • Nachricht an Stefaniak, Michaela (Bescheid vom 16.04.2025)

    Vollzug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • Nachricht an die unbekannten Rechtsnachfolger von Eisold, Friedrich Max (Schreiben vom 17.04.2025)

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 EGBGB

  • Nachricht an Danilo Laurindo (Bescheid vom 09.04.2025)

    Vollzug des Wohngeldgesetzes

  • Nachricht an Zlobin, Mykhailo (Bescheid vom 15.04.2025)

    Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • Nachricht an Holcova, Natalie (Bescheid vom 13.02.2025)

    Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • Nachricht an Halle, Olga (Bescheid vom 15.04.2025)

    Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • Nachricht an Voigt, Andreas (Bescheid vom 09.04.2025)

    Vollzug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • Nachricht an Peter Börner

    Vollzug des Wohngeldgesetzes (WoGG)

  • Nachricht an Gartner, Salma Mohamed (Bescheid vom 18.03.2025)


Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen

Das Landratsamt Meißen veröffentlicht als Untere Landwirtschaftsbehörde Informationen zu Verkäufen land- und forstwirtschaftlicher Flächen, über die nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist. Landwirtschaftliche beziehungsweise forstwirtschaftliche Unternehmen können ihr Erwerbsinteresse bekunden:


Aktuell liegen keine Grundstücksveräußerungen vor.


Die öffentlichen Hinweise werden nach Ablauf der Frist gelöscht.

 

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