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Bekanntmachungen

Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen grundsätzlich im Amtsblatt des Landkreises:

Amtsblatt des Landkreises Meißen

In bestimmten Fällen wird davon abgewichen. Details finden Sie in der

Nachfolgend finden Sie deshalb amtliche Online-Veröffentlichungen des Landkreises Meißen. Im ersten Aufklapper "Bekanntmachungen und Bekanntgaben" finden Sie zum Beispiel ortsübliche Bekanntgaben nach Landesrecht, Notbekanntmachungen, Allgemeinverfügungen und immissionsschutzrechtliche Bekanntmachungen. Öffentliche Zustellungen und Hinweise sind in den darunter liegenden Aufklappern zusammengefasst.

Amtliche Online-Veröffentlichungen

Bekanntmachungen und Bekanntgaben

  • Ortsübliche Bekanntgabe zur 24. Sitzung des Kreistages Meißen am 18.04.2024

Über ein Jahr alte Dokumente finden Sie im Bekanntmachungsarchiv.

Öffentliche Zustellungen

Die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz ist eine Sonderform der Zustellung eines Schriftstücks durch die Kreisverwaltung. Die Benachrichtigung dazu erfolgt im Landkreis Meißen auf der Internetseite der Landkreisverwaltung:

  • Nachricht an die unbekannten Rechtsnachfolger von Herrn Friedrich August Huhle, Frau Anna Wilhelmine Schließer, geb. Kunze und Herrn Wilhelm Fedor Glaubitz

    Aufhebung einer gesetzlichen Vertretung gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

  • Nachricht an Köllner, Gina (Bescheid vom 14.03.2025)

    Vollzug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • Nachricht an Gartner, Salma Mohamed (Bescheid vom 18.03.2025)

  • Nachricht an Hacker, Christine (Bescheid vom 10.03.2025)

    Vollzug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • Nachricht an Kösterke, Nico_Bescheid vom 17.03.2025

    Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • Nachricht an Kösterke, Nico_Bescheid vom 10.03.2025

    Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • Nachricht an Bachta, Jakub Lukasz (Bescheid vom 13.03.2025)

    Vollzug der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)


Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen

Das Landratsamt Meißen veröffentlicht als Untere Landwirtschaftsbehörde Informationen zu Verkäufen land- und forstwirtschaftlicher Flächen, über die nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist. Landwirtschaftliche beziehungsweise forstwirtschaftliche Unternehmen können ihr Erwerbsinteresse bekunden:


  • Grundstücksveräußerung in der Gemeinde Klipphausen

    Frist: 02.04.2025

  • Grundstücksveräußerung in der Gemeinde Ebersbach

    Frist: 01.04.2025

  • Grundstücksveräußerung in der Gemeinde Diera-Zehren

    Frist: 01.04.2025


Die öffentlichen Hinweise werden nach Ablauf der Frist gelöscht.

 

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