Bekanntmachungen
Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen grundsätzlich im Amtsblatt des Landkreises:
Amtsblatt des Landkreises Meißen
In bestimmten Fällen wird davon abgewichen. Details finden Sie in der
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Nachfolgend finden Sie deshalb amtliche Online-Veröffentlichungen des Landkreises Meißen. Im ersten Aufklapper "Bekanntmachungen und Bekanntgaben" finden Sie zum Beispiel ortsübliche Bekanntgaben nach Landesrecht, Notbekanntmachungen, Allgemeinverfügungen und immissionsschutzrechtliche Bekanntmachungen. Öffentliche Zustellungen und Hinweise sind in den darunter liegenden Aufklappern zusammengefasst.
Amtliche Online-Veröffentlichungen
Bekanntmachungen und Bekanntgaben
Öffentliche Zustellungen
Die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz ist eine Sonderform der Zustellung eines Schriftstücks durch die Kreisverwaltung. Die Benachrichtigung dazu erfolgt im Landkreis Meißen auf der Internetseite der Landkreisverwaltung:
Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen
Das Landratsamt Meißen veröffentlicht als Untere Landwirtschaftsbehörde Informationen zu Verkäufen land- und forstwirtschaftlicher Flächen, über die nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist. Landwirtschaftliche beziehungsweise forstwirtschaftliche Unternehmen können ihr Erwerbsinteresse bekunden:
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Die öffentlichen Hinweise werden nach Ablauf der Frist gelöscht.
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