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Bekanntmachungen

Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen grundsätzlich im Amtsblatt des Landkreises:

Amtsblatt des Landkreises Meißen

In bestimmten Fällen wird davon abgewichen. Details finden Sie in der

Nachfolgend finden Sie deshalb amtliche Online-Veröffentlichungen des Landkreises Meißen. Im ersten Aufklapper "Bekanntmachungen und Bekanntgaben" finden Sie zum Beispiel ortsübliche Bekanntgaben nach Landesrecht, Notbekanntmachungen, Allgemeinverfügungen und immissionsschutzrechtliche Bekanntmachungen. Öffentliche Zustellungen und Hinweise sind in den darunter liegenden Aufklappern zusammengefasst.

Amtliche Online-Veröffentlichungen

Bekanntmachungen und Bekanntgaben

  • Öffentliche Bekanntmachung zur 14. Sitzung des Kreistages Meißen am 05.05.2022

  • Botschaft der Ukraine, ukrainisch

  • Grundstücksveräußerungen: Erwerbsinteressent Formblatt

Über ein Jahr alte Dokumente finden Sie im Bekanntmachungsarchiv.

Öffentliche Zustellungen

Die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz ist eine Sonderform der Zustellung eines Schriftstücks durch die Kreisverwaltung. Die Benachrichtigung dazu erfolgt im Landkreis Meißen auf der Internetseite der Landkreisverwaltung:

  • Nachricht an Schüller, Wesley Marno (Bescheid vom 08.01.2025)

    Vollzug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • Nachricht an May, Gerda (Bescheid vom 05.11.2024)

  • Nachricht an Ouhichi, Khaled (Bescheid vom 09.01.2025)

    Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • Nachricht an Beyer, Gerhard Andy (Bescheid vom 07.01.2025)

    Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

  • Nachricht an Varady, Miroslav_Bescheid vom 06.01.2025

    Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • Nachricht an Varady, Marek_Bescheid vom 06.01.2025

    Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)


Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen

Das Landratsamt Meißen veröffentlicht als Untere Landwirtschaftsbehörde Informationen zu Verkäufen land- und forstwirtschaftlicher Flächen, über die nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist. Landwirtschaftliche beziehungsweise forstwirtschaftliche Unternehmen können ihr Erwerbsinteresse bekunden:


  • Grundstücksveräußerung in der Gemeinde Klipphausen

    Frist: 24.01.2025

  • Grundstücksveräußerung in der Gemeinde Wülknitz

    Frist: 24.01.2025

  • Grundstücksveräußerung in der Stadt Strehla

    Frist: 24.01.2025


Die öffentlichen Hinweise werden nach Ablauf der Frist gelöscht.

 

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