Inhalt

Aktuelle Informationen zur Trinkwassernutzung in Teilen des Landkreises Meißen

Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen hat an circa 60 Prüfstellen im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Brockwitz-Rödern Beprobungen durchgeführt. Vier Proben wiesen Beanstandungen auf. Alle weiteren Proben entsprachen zum Zeitpunkt der Prüfung den mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Erste Beprobungen der Prüfstellen haben teilweise Beanstandungen ergeben - Abkochgebot gilt weiterhin für alle betroffenen Gebiete des Landkreises

Für die Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises zum Abkochgebot sind zwei aufeinanderfolgende einwandfreie mikrobiologische Proben erforderlich. Aus diesem Grund gilt weiterhin das Abkochgebot für alle Gebiete des Landkreises Meißen, die in der am 9. Februar 2023 erlassenen Allgemeinverfügung Abkochgebot aufgeführt sind.

Das Gesundheitsamt und der Wasserverband Brockwitz-Rödern entnehmen seit Sonntag, 12. Februar 2023, die zweiten Proben. Die Probeentnahme wird heute fortgeführt. Parallel erfolgt seit heute die Beprobung aller betroffenen Alten- und Pflegeheime durch das Gesundheitsamt. Die Ergebnisse werden – abhängig vom konkreten Tag der Probeentnahme – am Dienstag und Mittwoch erwartet.


Kontakt zur Pressemitteilung