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Aufruf zur Jugendschöffenwahl

In diesem Jahr werden bundesweit die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neu gewählt. Auch im Landkreis Meißen werden Frauen und Männer gesucht, die dieses Ehrenamt an den Amtsgerichten Riesa und Meißen sowie am Landgericht Dresden übernehmen möchten. Bewerbungen hierzu nimmt ab sofort das Kreisjugendamt Meißen entgegen.

Gesucht werden Kandidatinnen und Kandidaten, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter, die bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und -richter haben. Das Jugendschöffenamt ist daher ein anspruchsvolles Ehrenamt mit einer besonderen Verantwortung.

Das Kreisjugendamt ist damit beauftragt, eine Vorschlagsliste mit doppelt so vielen Kandidatinnen und Kandidaten zu erstellen, wie Jugendschöffinnen und -schöffen benötigt werden. Der Jugendhilfeausschuss beschließt diese Liste in seiner Sitzung im Juni 2023. Anschließend wählt der Schöffenwahlausschuss aus dieser Vorschlagsliste die Jugendschöffinnen und -schöffen, die dieses Ehrenamt ab 2024 für fünf Jahre ausüben.

Konkret gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Meißen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und so weiter) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Zudem sollen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein – wobei dies sowohl beruflicher als auch privater Natur sein kann. Juristische Kenntnisse werden dagegen nicht erwartet. Wer zur Jugendschöffin oder zum Jugendschöffen gewählt wird, ist grundsätzlich auch verpflichtet, an den für sie oder ihn vorgesehenen Hauptverhandlungen teilzunehmen.

Interessenten für das Amt der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. März 2023 an das

Kreisjugendamt Meißen
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
E-Mail: kreisjugendamt@kreis-meissen.de

Dort ist auch das entsprechende Bewerbungsformular erhältlich. Alternativ kann dieses auch auf der Website des Kreisjugendamtes heruntergeladen werden.

Fragen rund um die Bewerbung und das Jugendschöffenamt beantwortet Frau Herzog telefonisch unter 03521 725-3202 gern.


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