Die Landräte werfen der Staatsregierung Wortbruch vor
Mit der Änderung der Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsverordnung überträgt der Freistaat ab dem 1. Januar 2025 die Aufgabe der Baumkontrollen an Staats- und Bundesstraßen auf die Landkreise. Mit der Aufgabe gehen auch das Haftungsrisiko und ein erheblicher Dokumentationsaufwand auf die Kreisebene über. Über einen Ausgleich der entstehenden Aufwendungen besteht keine Einigung.
Der Präsident des Sächsischen Landkreistages, Landrat Henry Graichen: „Wir sind entsetzt von dem unverfrorenen Vorgehen des Verkehrsministers. Die Landkreise sollen hier nicht nur eine Kontrolltätigkeit, sondern damit auch das volle Haftungsrisiko übernehmen, ohne den Aufwand ausgeglichen zu bekommen. Der Freistaat macht sich hier wieder einmal einen schlanken Fuß. Bereits seit Jahren kommt er seiner Pflicht zur Finanzierung der Staatsstraßenunterhaltung, -instandsetzung und -investition nur sehr unzureichend nach. Dementsprechend schlecht ist der Zustand der Staatsstraßen. Und nun sollen wir einspringen und für die Sicherheit der Bäume an Staats- und Bundesstraßen garantieren. Das ist mit uns nicht zu machen.“
Diese Aufgabenübertragung widerspricht der wesentlichen Forderung des Verbandes, wonach keine neuen Aufgaben auf die Kreisebene übertragen werden, zumal dann nicht, wenn sie nicht ausreichend finanziert sind. Präsident Graichen dazu: „Wir waren uns mit dem Freistaat einig, dass keine Übertragungen neuer Aufgaben auf die Kreisebene zukommen. Nun werden wir vor vollendete Tatsachen gestellt und das obwohl die uns zugesagten Gespräche über das Geld noch gar nicht stattgefunden haben. Das ist eine Art des Umgangs, die wir uns auch vom Freistaat verbitten und entschieden zurückweisen.“
Die neue Aufgabe für die Landkreise würde auch die ohnehin angespannte finanzielle Lage der Kreishaushalte weiter belasten. „Vor dem Hintergrund, dass der Freistaat erst im Sommer dieses Jahres die desolate Haushaltssituation der Landkreise und deren strukturell defizitäre Ausstattung anerkannt hat, ist die nun erneute Aufgabenbelastung mit personellem Aufwuchs und noch mehr Verwaltungsaufwand entschieden abzulehnen“, so der Präsident.
Die Landrätekonferenz hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die Übernahme der Aufgabe abzulehnen und die Einreichung einer Verfassungsklage mit großer Ernsthaftigkeit zu prüfen.
Pressemitteilung des Sächsischen Landkreistages vom 19. September 2024