Einführung der elektronischen Akte im Jobcenter
Das Jobcenter des Landkreises Meißen führt für die Bearbeitung der Bürgergeld-Anträge seit August 2024 schrittweise die elektronische Akte (eAkte) ein. Papierunterlagen, die die Antragstellenden einreichen, werden künftig eingescannt und sicher in die eAkte überführt. Danach werden die Unterlagen noch sechs Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Ab sofort sollen nur noch Kopien oder Scans eingereicht werden – Online-Antragstellung möglich
Es wird deshalb darum gebeten, die Unterlagen ab sofort nur noch als Kopie beziehungsweise in gescannter Form per E-Mail beim Jobcenter einzureichen. Alternativ kann die Möglichkeit der Online-Antragstellung genutzt werden. Die unverschlüsselte Übermittlung der E-Mail kann an das Postfach Jobcenter.MEI@kreis-meissen.de erfolgen; für eine verschlüsselte Übermittlung der E-Mail steht das Postfach securemailgateway@kreis-meissen.de zur Verfügung.
Falls Dokumente im Original vorgelegt werden müssen, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters die Antragstellenden ausdrücklich darauf hinweisen.
Die e-Akte ist ein wichtiger Schritt, die Verwaltung zu digitalisieren. Damit wird auch die Grundlage geschaffen, um Auskünfte an leistungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger schneller und zielgerichteter erteilen zu können. Auch der Umweltaspekt spielt eine große Rolle: Durch die erhebliche Papiereinsparung wird die Umwelt nachhaltig geschont.