Elektronische Antragstellung im Denkmalschutz möglich
Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden und allen anderen als Kulturdenkmal geschützten Sachen bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Dafür werden die Denkmalschützer bei zahlreichen Verfahren – in erster Linie bei Bauanträgen – beteiligt.
Etwa 400 Anträge auf Maßnahmen am Denkmal gehen jedes Jahr direkt bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Meißen ein. Bisher war dies nur auf dem Postweg möglich. Eine einfache E-Mail reichte nicht aus, da der E-Mail-Versand nicht die für die Schriftform erforderliche Sicherheit bietet.
Seit Ende des vergangenen Jahres steht den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Meißen nun ein entsprechender Online-Dienst zur Verfügung. So können Anträge auf die Erteilung oder Verlängerung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sowie denkmalrechtliche Anzeigeverfahren auch elektronisch eingereicht werden. Mit der digitalen Antragstellung können alle relevanten Unterlagen hochgeladen und sicher elektronisch übermittelt werden, wodurch längere Postlaufzeiten, auch innerhalb der Behörden, vermieden werden.
Die Antragstellung läuft über das Serviceportal Amt24 – der Plattform, die der Freistaat für die Behörden eingerichtet hat. Alle derzeit verfügbaren digitalen Anträge der unteren Denkmalschutzbehörde Meißen sind unter https://amt24.sachsen.de/zufi/organisationseinheiten/6005193 zu finden. Die Genehmigung wird jedoch weiterhin per Post zugestellt, um den rechtlichen Erfordernissen gerecht zu werden.
Um diesen Service nutzen zu können, ist lediglich ein kostenloses Servicekonto erforderlich, das über die Plattform Amt24 angelegt wird. Hier können sich Nutzerinnen und Nutzer mittels des digitalen Personalausweises authentifizieren. Alternativ ist eine Anmeldung über die BundID möglich, die bundesweit gilt.