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Entlastungen für Heizöl-, Flüssiggas- und Pellets-Kunden: Anträge können ab 8. Mai 2023 gestellt werden

Betreiber von Heizungsanlagen mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern, also Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks, in Privathaushalten in Sachsen mit besonders starken Preissteigerungen können ab dem 8. Mai 2023 eine Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) beantragen. 

Maßgeblich für Online-Beantragung: Kosten gegenüber Referenzpreis des Jahres 2021 

Entlastet werden sollen insbesondere Einfamilienhausbesitzer mit fossilen Heizungsanlagen - aber auch Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften, wenn diese erklären, dass sie die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleiten. Mieterinnen und Mieter selbst können keine Anträge stellen.

Ziel dieser Förderung ist es, dass im Jahr 2022 entstandene unbillige Härten beim Bezug dieser Energieträger teilweise abgefedert werden.

Eine 80%-Entlastung seiner Mehrkosten erhält, wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so hohe individuelle Beschaffungskosten im Vergleich zu einem von Bund und Ländern ermittelten Durchschnittswert des Energieträgers (Referenzpreis) für das Jahr 2021 hatte. Der Mindestbetrag liegt bei 100 Euro, die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2.000 Euro. 

Die Referenzpreise wurden wie folgt festgelegt: Heizöl 71 Cent pro Liter, Flüssiggas 57 Cent pro Liter, Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm, Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilo, Holzbriketts 28 Cent pro Kilo, Scheitholz 85 Euro je Raummeter, Kohle/Koks 36 Cent pro Kilo - jeweils inklusive Umsatzsteuer.

Ein Beispiel: Ein Haushalt bezog im Jahr 2022 3.000 Liter Heizöl zu einem Preis von 1,60 Euro je Liter. Gemessen am doppelten des Referenzpreises für Öl (1,42 Euro/l) verbleiben entlastungsfähige Mehrkosten von 0,18 Euro/l. Davon erfolgt eine Entlastung in Höhe von 80 Prozent, mithin 0,144 Euro. Hochgerechnet auf 3.000 Liter Heizöl ergibt sich ein Zuschuss von 432 Euro.

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend dazu gilt die Rechnung als Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde. 

Papierlose Beantragung

Geplant ist ein Online-Beantragungs-Verfahren auf einer von der Kasse Hamburg entwickelten Online-Plattform. Eine Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich. Im Regelfall sollen neben dem Antrag nur wenige Nachweise (Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie der Feuerstättenbescheid) notwendig sein.

Die SAB rechnet gerade in den ersten Tagen nach Bewilligungsstart mit einer Vielzahl an eingehenden Anträgen und gegebenenfalls längeren Zugriffszeiten auf das System.

Online-Rechner auf SAB-Webseite

Über die Webseite www.sab.sachsen.de/energiehilfen-private gelangen Interessierte zu einem Online-Rechner, der zeigt, ob man grundsätzlich eine Unterstützung erhalten kann. Es wird empfohlen, den Rechner vor der Antragstellung zu konsultieren, um zu prüfen, ob ein Antrag eine Aussicht auf Bewilligung hat. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt

Telefonische Beratung

Für Fragen zur Antragstellung und den Förderbedingungen wird die SAB eine Extra-Hotline mit gesonderter Rufnummer 0351 4910-4999 ab dem 2. Mai 2023 einrichten. Vorherige Anrufe können aus organisatorischen Gründen leider nicht beantwortet werden.

Weitere Informationen: www.sab.sachsen.de/energiehilfen-private 

Pressemitteilung der SAB


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