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Erfolgreicher Abschluss der Flurbereinigung K 8572 Ortsumfahrung Zschaiten/Roda

Mit der Schlussfeststellung endete das Flurbereinigungsverfahren zur K 8572 Ortsumfahrung Zschaiten/Roda nun offiziell. Im August 2009 wurde das Verfahren angeordnet. Anlass war der bevorstehende Bau der K 8572 Ortsumfahrung Zschaiten und Roda. Die Flurbereinigung sollte helfen, die mit dem Straßenbau verbundenen Nachteile zu beseitigen oder zumindest zu minimieren.

Bild vergrößern: Weg von Roda nach Glaubitz © Landkreis Meißen
Flurneuordnung K 8572 - Weg von Roda nach Glaubitz

Vom Landverlust und von der Durchschneidung der Ackerflächen waren die Eigentümer und die Pächter besonders betroffen. Die Zerschneidung der Flurstücke wurde im Flurbereinigungsverfahren durch die Neueinteilung der Grundstücke weitgehend aufgehoben. Die Flurbereinigung machte es zudem möglich, auch abseits der Trasse Ersatzland für den Straßenbau zu erwerben. Somit konnten die insgesamt erforderlichen 6,2 Hektar ausnahmslos auf freiwilliger Basis von verschiedenen Eigentümern erworben werden.

Zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Wegenetzes führte die Teilnehmergemeinschaft Wegebaumaßnahmen auf einer Gesamtlänge von 4,7 Kilometern durch. Neben dem Bau der Parallelwege erfolgte auch der grundhafte Ausbau der Wege von Roda bis zur Gemarkungsgrenze Glaubitz sowie von Weißig Richtung Wildenhain mit Betonpflaster. Als Ausgleichsmaßnahme konnte der überflüssig gewordene Abschnitt der alten „Panzerstraße“ auf 900 Metern zurückgebaut und rekultiviert werden. Zudem wurden zwei unwirtschaftliche Ackerflächen mit einer Größe von insgesamt 0,6 Hektar mit einheimischen Gehölzen bepflanzt sowie drei Betonfundamente ehemaliger Beregnungsanlagen beseitigt.

Das Investitionsvolumen der Teilnehmergemeinschaft betrug insgesamt 1,1 Millionen Euro. Der Landbedarf für die Wegebau- und Ausgleichsmaßnahmen konnte auch mithilfe ehemaliger Wegeflurstücke, die von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) zur Verfügung gestellt wurden, gedeckt werden. Somit hatten die Eigentümer weder für den Kreisstraßenbau noch für den ländlichen Wegebau einen Landabzug hinzunehmen.

Mit der Neuordnung des 441 Hektar umfassenden Flurbereinigungsgebietes ging zudem eine Zusammenlegung der Eigentumsflächen einher. Es entstanden große Flurstücke mit zeitgemäßem Zuschnitt, deren Erschließung gesichert ist. Auch diverse Tauschwünsche wurden erfüllt und bestehende Pachtverhältnisse möglichst berücksichtigt. Die Vorteile der neuen Feldeinteilung kamen den Eigentümern und Pächtern bereits mit der Besitzeinweisung Ende 2017 zugute.

Der Flurbereinigungsplan, der alle Ergebnisse des Verfahrens zusammenfasst, wurde 2020 bekannt gegeben und bestandskräftig. Anschließend erfolgten der Eigentumsübergang, die Aktualisierung von Liegenschaftskataster und Grundbuch sowie mit der Endabrechnung der finanzielle Abschluss des Verfahrens. Die Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft wurden durch den Bund und den Freistaat Sachsen zu 83 Prozent gefördert. Der Beitrag der Eigentümer betrug 83 Euro je Hektar beteiligte Fläche.

Das Kreisvermessungsamt des Landkreises Meißen unterstützt bei Flurbereinigungsverfahren die jeweilige Teilnehmergemeinschaft mit einer Vielzahl an Arbeiten sowie bei Abstimmungen mit weiteren Beteiligten.