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Förderrichtlinie Ehrenamt des Landkreises Meißen - Jetzt Anträge für 2026 stellen

Seit 2018 hat der Landkreis Meißen mit der Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL Ehrenamt) über 990 Projekte mit insgesamt mehr als 1,77 Millionen Euro unterstützt. Gefördert werden Projekte, die zur Stabilisierung, Festigung und Weiterentwicklung von ehrenamtlichen Strukturen im Landkreis beitragen sowie der Würdigung des Ehrenamts dienen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Freistaates Sachsen und des Landkreises Meißen.

Förderfähig sind ausschließlich Sachausgaben. Aus Landkreismitteln können zudem Kleinstprojekte unterstützt werden. Pro Antragstellerin beziehungsweise Antragsteller kann ein Antrag eingereicht werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro pro förderfähigen Antrag.

Die Beispiele für geförderte Projekte sind vielfältig:

So erhielt der Großenhainer Tierschutzverein e. V. 2024 finanzielle Unterstützung für die Erneuerung des Nagerglück-Freigeheges, die Turn- und Spielvereinigung Coswig 1920 e. V. konnte im selben Jahr mithilfe der Förderung neue Erste-Hilfe-Koffer für ihre Auswärtsmannschaften anschaffen und der Verein Lorenzkirch MITEINANDER e. V. organisierte 2024 die 750-Jahrfeier Lorenzkirch.

Anträge für 2026 können bis zum 31. Januar 2026 beim Landratsamt Meißen, Dezernat Soziales, Teichertring 8, 01662 Meißen eingereicht werden.

Die Förderrichtlinie sowie alle erforderlichen Formulare finden Interessierte unter: https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Soziales/.

Weitere Informationen erhalten Interessierte zudem telefonisch unter 03521 725-3002 während der bekannten Sprechzeiten.

Bild vergrößern: Förderrichtlinie Ehrenamt Schutzhütte 2024 umgesetzt © Grüne Liga Hirschstein e. V.
Mit Fördermitteln 2024 umgesetzt: Schutzhütte für die »Jungen Naturforscher«


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