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Förderrichtlinie Ehrenamt des Landkreises Meißen

Mit der Richtlinie des Landkreises Meißen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL Ehrenamt) konnten seit 2018 bereits mehr als 850 Projekte mit mehr als 1,5 Millionen Euro im Landkreis unterstützt werden. Gefördert werden Projekte zur Stabilisierung, Festigung und Weiterentwicklung von ehrenamtlichen Strukturen im Landkreis sowie der Würdigung des Ehrenamts. Ausgereicht werden Mittel des Freistaates Sachsen – in Abhängigkeit von deren Zurverfügungstellung – und des Landkreises.

Jetzt Anträge für 2025 stellen

Förderfähig sind ausschließlich Sachausgaben. Aus Landkreismitteln können auch Kleinstprojekte gefördert werden. Pro Antragstellerin beziehungsweise Antragsteller kann ein Antrag eingereicht werden. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000 Euro pro förderfähigem Antrag.

Die Beispiele für geförderte Projekte sind vielfältig: so erhielt der Rassegeflügelzuchtverein Schönfeld und Umgebung e. V. 2023 finanzielle Unterstützung für den Erwerb von Ausstellungskäfigen für die jährlich stattfindende Rassegeflügelschau, der Großenhainer Rollsportverein e. V. konnte sich 2023 über Fördermittel zur Anschaffung neuer Torbögen für den Start- und Zielbereich zum Anlass des Großenhainer Halbmarathons freuen und der Spielmannszug Zabeltitz e. V. organisierte 2023 mit Hilfe der Fördermittel das Sommerlager für den Vereinsnachwuchs.

Anträge für 2025 können bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden beim:

Landratsamt Meißen
Dezernat Soziales
Postfach 10 01 52
01662 Meißen

Die Förderrichtlinie sowie die Formulare sind auf der Website unter Dezernat Soziales zu finden. 

Informationen erhalten Interessierte auch telefonisch unter 03521 725-3002 zu den bekannten Sprechzeiten.


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