Geflügelpestverdacht in einem Nutzgeflügelbetrieb im Landkreis Meißen
In einem großen Nutzgeflügelbestand mit Legehennen einer Firma mit Sitz in der Stadt Radeburg wurde nach Untersuchung in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen die Aviäre Influenza nachgewiesen. Der amtliche Verdacht auf Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – wurde am heutigen 9. Dezember 2025 festgestellt. Die erforderlichen und rechtlich vorgesehenen Maßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet.
Sicherheitsmaßnahmen wurden angeordnet
Die Bestätigung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht noch aus. Die Allgemeinverfügung zur Einrichtung der Schutz- und Überwachungszone wird, sofern sich der Verdacht bestätigt, morgen auf der Internetseite des Landkreises Meißen veröffentlicht. Dann wird mit einer entsprechenden Pressemitteilung dazu informiert.