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Hinweise zur Wassernutzung in Teilen des Landkreises Meißen

Das Landratsamt Meißen hat auf seiner Website im Nachgang zur gestrigen Unterbrechung der Trinkwasserversorgung in Teilen des Landkreises eine Allgemeinverfügung zum Abkochgebot veröffentlicht.

Die Bekanntmachung finden Betroffene hier: Allgemeinverfügung - Abkochgebot

Das Abkochgebot ist eine Vorsichtsmaßnahme und gilt bis auf Widerruf. Derzeit laufen die Beprobungen durch das Gesundheitsamt.

Das Gesundheitsamt gibt zur vorläufigen Trinkwassernutzung folgende Anmerkungen:

Das Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz darf aus Vorsorgegründen nur im abgekochten Zustand als Trinkwasser Verwendung finden, das betrifft

  • Wasser zum Zähneputzen und Mundspülen
  • Wasser zum Reinigen von offenen Wunden (empfohlen auch zur Gesichtsreinigung)
  • Wasser für die Zubereitung von Nahrung, auch zum Abspülen von Lebensmitteln.

Zum Trinken selbst und zur Zubereitung von Babynahrung, für Kaffee- und Teeautomaten wird Flaschenwasser empfohlen, da das Wasser dort meist nur erhitzt wird. Zum Reinigen von Geschirr bei Säuglingen, Kranken oder alten Menschen mit geminderter Immunkompetenz wird Flaschenwasser empfohlen. Weiter gilt die Empfehlung, die Temperatur der Spülmaschinen höher als üblich einzustellen.


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