Inhalt

Kreisschülerrat im Gespräch mit Landrat Ralf Hänsel

Laurenz Frenzel, stellvertretender Kreisschülerratsvorsitzender, und Leonhard Weist, ebenfalls eines der vorsitzenden Mitglieder und gleichzeitig Mitglied im Landesschülerrat, trafen sich in der ersten Januar-Woche zu einem Gespräch mit Landrat Ralf Hänsel. Während Laurenz Frenzel das Franziskaneum in Meißen besucht, geht Leonhard Weist auf das Lößnitz Gymnasium in Radebeul.

Der Besuch der Schülervertreter war Teil der Aktivitäten des Landrates, mehr mit den Kindern und Jugendlichen in unserer Region ins Gespräch zu kommen. Begonnen hatte er damit bereits im Vorjahr u. a. im Rahmen eines Landratsfrühstücks auf Einladung des Kreisjugendringes im November.

Kreisschülerrat im Gespräch mit Landrat Ralf Hänsel © Landratsamt Meißen
Kennenlernen und Austausch

Neben dem persönlichen Kennenlernen ging es im Gespräch mit dem Kreisschülerrat auch um fachliche Themen wie die Schulsozialarbeit und die Schülerbeförderung. „Hierfür ist der Landkreis zuständig. Als Träger sorgt er zudem für die sachgerechte Ausstattung der landkreiseigenen Schulen“, erläuterte Landrat Hänsel. „Verantwortung für das Lehrpersonal, für Stundenpläne und pädagogische Konzepte trägt hingegen das Land.“

Interesse zeigten die Schülervertreter zudem an einer stärkeren Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei sie betreffenden Angelegenheiten auf Kreisebene etwa im Rahmen eines Jugendkreistages. Landrat Hänsel steht einer stärkeren Partizipation der jungen Leute grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, wies aber auf die letztendliche Entscheidungshoheit des Kreistages hin.

Landrat Ralf Hänsel: „Ich sehe die Arbeit des Kreisschülerrates – wie auch der Schülerräte in den einzelnen Schulen – als sehr positives Zeichen der Beteiligung und freue mich über das Engagement der Kinder und Jugendlichen. Dieses geht oft über schulische Belange hinaus und umfasst auch die Frage der Partizipation auf kommunaler Ebene. Sie sind daher jederzeit zu weiteren Gesprächen willkommen.“

Hintergrundinformation:

Gemäß § 54 Sächsisches Schulgesetz bilden die Schülersprecher aller Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Gebiet eines Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt den Kreisschülerrat. Dieser vertritt die schulischen Interessen der Schülerinnen und Schüler. Ferner hat er die Aufgabe der Koordination und Unterstützung der Arbeit der Schülerräte der Schulen.

Die Schülersprecher werden jedes Schuljahr neu gewählt, wobei eine Wiederwahl zulässig ist.