Landkreis Meißen - jetzt alleiniger Gesellschafter der Verkehrsgesellschaft Meißen mbH
Notarieller Vollzug am 15. Dezember 2025 – Weichen für zukunftsfähigen ÖPNV gestellt
Der vollständige Rückkauf der bislang von den Dresdner Verkehrsbetrieben AG (DVB) gehaltenen Gesellschafteranteile an der Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM) an den Landkreis Meißen wurde am 15. Dezember 2025 notariell abgeschlossen. Grundlage hierfür war der Beschluss des Kreistages Meißen vom 11. Dezember 2025. Damit ist der Landkreis Meißen nun alleiniger Gesellschafter des kommunalen Verkehrsunternehmens.
Landrat Ralf Hänsel betont: „Mit dem Rückkauf schaffen wir eine stabile und verlässliche Grundlage für die künftige strategische Weiterentwicklung des Unternehmens und stärken die langfristige Stabilität und Zukunftsfähigkeit der VGM.“
Die vollständige kommunale Trägerschaft ermöglicht eine unmittelbare und klare Steuerung des Unternehmens und schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine sichere Fortführung künftiger Direktvergaben öffentlicher Verkehrsleistungen. Besonders mit Blick auf die anstehende Neuvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) ab 2028 wird die nun erreichte Eigentümerstruktur die notwendigen Verfahren deutlich vereinfachen und Planungssicherheit herstellen.
Neustrukturierung des Gesellschaftsvertrages und Aufsichtsrats
Mit dem Eigentümerwechsel erhält die VGM einen neuen Gesellschaftsvertrag, der an die Alleingesellschafterstruktur angepasst ist. Der bisher achtköpfige Aufsichtsrat, der bisher je zur Hälfte vom Landkreis Meißen und von der DVB besetzt wurde, wird künftig aus sieben Mitgliedern bestehen, die alle vom Landkreis benannt werden. Die Amtszeit des neuen Aufsichtsrates richtet sich künftig nach der Wahlperiode des Kreistages. Bis zur Neuwahl des Vorsitzenden Anfang 2026 führt der stellvertretende Vorsitzende und Zweite Beigeordnete des Landkreises – Tilo Lindner – den Aufsichtsrat.
Auswirkungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Für die Beschäftigten der VGM ergeben sich durch den Eigentümerwechsel keine Veränderungen. Arbeits- und Tarifverträge bleiben unverändert bestehen. Auch der laufende Verkehrsvertrag gilt weiterhin bis zum Ende seiner Laufzeit 2028. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der DVB, insbesondere in Ausbildung und Vertrieb, wird fortgeführt.
Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Die VGM betreibt im Landkreis Meißen ein integriertes Liniennetz des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen, einschließlich abgehender Linien in benachbarte Landkreise und die Landeshauptstadt Dresden. Durch die vollständige kommunale Steuerung durch den Landkreis Meißen können Investitionen in Fahrzeuge, Betriebshöfe, digitale Systeme und Infrastruktur effizienter, schneller und gezielter umgesetzt werden. Dies stärkt die Versorgungssicherheit, verbessert Komfort und Qualität des ÖPNV und sichert ein modernes, verlässliches Mobilitätsangebot für die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft.
Zukunftsausblick
Die Zusammenarbeit mit dem neu gebildeten Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen wird unabhängig von der Übernahme der Gesellschafteranteile weiterhin eng und partnerschaftlich fortgeführt.
Mit dem Rückkauf der Anteile wird die strategische Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis Meißen nachhaltig gesichert. Künftige Investitionen können zielgerichtet im Einklang mit den regionalen Mobilitätszielen umgesetzt werden. Die direkte kommunale Steuerung stärkt die Fähigkeit, ein modernes, qualitativ hochwertiges und verlässliches Mobilitätsangebot dauerhaft sicherzustellen und die Zukunftsfähigkeit der VGM langfristig zu sichern.