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Neue Förderrichtlinie des Kulturraumes für die Anträge ab 2027

Der Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge hat seine Förderrichtlinie und die spartenspezifischen Förderkriterien umfassend überarbeitet. Die Neufassung trat am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für alle Förderanträge des Jahres 2027, die bis zum 31. August 2026 einzureichen sind. Antragsteller haben so ein halbes Jahr Zeit, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen.

Was ändert sich konkret?

  • Anpassung des Antragsverfahrens an die geplante Online-Antragstellung: Ab dem Förderjahr 2027 erfolgt die Antragstellung ausschließlich digital über das Förderportal des Kulturraumes - Papierformulare entfallen.
  • Vereinfachung des Auszahlungsverfahrens für Projektförderungen: Die zweite Rate (60 Prozent) wird künftig automatisch im laufenden Förderjahr ausgezahlt.
  • Festlegung einer angemessenen Beteiligung kommunaler Träger an ihren institutionell geförderten Einrichtungen
  • Finanzielle Beteiligung der Sitzgemeinden: Die bisherigen Mindesthöhen der Sitzgemeindebeteiligung bleiben unverändert bestehen.
  • Spartenspezifische Förderkriterien wurden grundlegend überarbeitet:
    • Künftig wird die künstlerisch-inhaltliche Qualität stärker bewertet.
    • Für Projekte und Einrichtungen gelten verbindliche Maßstäbe, wie fachliche und konzeptionelle Tiefe, Vermittlungsformate, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Relevanz.
    • Institutionelle Förderung setzt ein aktuelles Kulturkonzept, qualifiziertes Fachpersonal und ein strukturiertes Programmangebot voraus.
    • Projektförderungen müssen eine breite öffentliche Wirkung, professionelle Umsetzung und zielgruppenorientierte Vermittlung nachweisen.
    • Die Facharbeitsgruppen werden künftig verstärkt anhand verbindlicher Qualitätskriterien die Anträge bewerten. Für die Sparte Museen bleibt zusätzlich die Einreichung eines Bewertungsbogens verpflichtend.

Digitale Antragstellung und Schulungsangebote

Um den Übergang zur Online-Beantragung zu erleichtern, bietet der Kulturraum im zweiten Quartal 2026 Online-Schulungen und Informationsveranstaltungen an. Diese richten sich an alle Antragsteller und erläutern sowohl die Neuerungen der Förderrichtlinie als auch die Nutzung des Förderportals. Informationen finden sich zu gegebener Zeit auf der Website des Kulturraumes.

Wo sind die neuen Unterlagen zu finden?

Auch die vollständige Förderrichtlinie sowie die spartenspezifischen Förderkriterien sind auf der Website des Kulturraumes abrufbar. So können sich Antragsteller frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Die neuen Formulare werden aktuell überarbeitet und rechtzeitig auf der Website des Kulturraumes hinterlegt.

Kontakt für Rückfragen:

Geschäftsstelle des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Telefon: 03521 4899710
E-Mail: info@kulturraum-erleben.de 

Der Zweckverband Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge wurde im Jahr 2008 durch das Sächsische Kulturraumgesetz gegründet. Er verbindet die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und hat als Ziel die Erhaltung und Förderung der Kultur und des kulturellen Lebens in beiden Landkreisen.

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge


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