ZAOE informiert zur Entsorgung von Alttextilien
Mit der Einführung der Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien am 1. Januar 2025 ging, insbesondere in den Sozialen Medien, eine Verunsicherung einher. Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien zu fördern und Abfälle nachhaltiger zu verwerten. Zudem soll der Anteil verwertbarer Alttextilien im Restabfall stark gesenkt und so die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.
Kaputte und verschmutzte Altkleider wie bisher in den Restabfall
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE), in dessen Verbandsgebiet auch der Landkreis Meißen liegt, hat dazu übersichtlich und umfassend Informationen zusammengestellt.
Kurz zusammengefasst gilt Folgendes:
Die Pflicht zur getrennten Sammlung verwertbarer Abfälle gilt jetzt auch explizit für Alttextilien – also für Kleidung, Schuhe und andere Textilwaren aus dem Haushalt, wie zum Beispiel Handtücher oder Bettwäsche. Sind die Sachen nur ungewollt, aber ansonsten noch in Ordnung, können sie – möglichst gewaschen und in einem fest verschnürten Sack – in die Altkleidercontainer gegeben werden. Diese stehen auf öffentlichen und privaten Stellplätzen sowie auf allen Wertstoffhöfen des ZAOE. Gut Erhaltenes nehmen oftmals auch die Kleiderkammern der sozialen Einrichtungen entgegen.
Nur stark verschmutze Sachen sollten in den Restabfallbehälter entsorgt werden. Reicht der mal nicht aus, können Restabfallsäcke des ZAOE dafür genutzt werden.
Alle detaillierten Informationen finden Interessierte auf der Website des ZAOE: https://www.zaoe.de/abfall-infos/abfallarten/restabfall-2/.