Kreissozialamt
Teichertring 8
01662 Meißen
- Telefon: 03521 725-3102
- Fax: 03521 725-3100
- E-Mail: Kreissozialamt@kreis-meissen.de
- Hinweis: Postanschrift: Landratsamt Meißen | Kreissozialamt | Postfach 10 01 52 | 01651 Meißen
Öffnungszeiten Kreissozialamt
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
| Montag | 09:00 - 11:30 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
Zuständig für 12 Dienstleistungen
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Behinderung feststellen lassen (Erstantrag)
- Behinderung neu feststellen lassen (Änderungsantrag)
- Bildungspaket, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen (Empfänger von Bürgergeld und Sozialgeld)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beantragen
- Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche beantragen
- Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Sozialhilfe)
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Schwerbehindertenausweis verlängern
- Wohngeld beantragen