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Corona-Teststellen im Landkreis Meißen beenden ihre Arbeit

Ab dem heutigen 1. März 2023 besteht für Besucherinnen und Besucher, Angestellte sowie Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen kein Anspruch mehr auf eine Corona-Testung. 

Änderungen bei der Maskenpflicht in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen

Bereits seit dem 16. Januar 2023 ist der Anspruch auf die kostenlose Bürgertestung zur „Freitestung“ entfallen: Coronavirus-Testverordnung. Daher hat das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen allen beauftragten Corona-Teststellen die Beauftragung zum 28. Februar 2023 widerrufen.

Zum 1. März 2023 gibt es zudem weitere Änderungen in der Maskenpflicht: So gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske lediglich noch für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Hingegen sind Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner von der Maskenpflicht befreit.

Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website der Bundesregierung.


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