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Corona

Hier finden Sie Informationen des Landkreises Meißen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2.

Aktuelle Pressemitteilungen


Welche Maßnahmen gelten aktuell im Landkreis?

Für den Landkreis Meißen gelten aktuell keine Sonderregelungen.

Aktuelle Regelungen bei der Maskenpflicht in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen

Seit dem 1. März 2023 besteht für Besucherinnen und Besucher, Angestellte sowie Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen kein Anspruch mehr auf eine Corona-Testung. 

Bereits seit dem 16. Januar 2023 ist der Anspruch auf die kostenlose Bürgertestung zur „Freitestung“ entfallen: Coronavirus-Testverordnung. Daher hat das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen allen beauftragten Corona-Teststellen die Beauftragung zum 28. Februar 2023 widerrufen.

Zum 1. März 2023 gibt es zudem weitere Änderungen in der Maskenpflicht: So gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske lediglich noch für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Hingegen sind Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner von der Maskenpflicht befreit.

Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.


Weitere Informationen

zuletzt aktualisiert: 27.03.2023

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