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Heilberufe - Medizinalaufsicht

Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben, müssen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Stelle im Gesundheitsamt anziegen (§ 10 Absatz 1 Sächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen). Anzuzeigen sind auch Abmeldungen, nachträgliche Änderungen und Beendigungen. 

Welche Tätigkeiten fallen in den Heilberuf?

Dies betrifft beispielsweise:

  • Ärzte und Ärztinnen
  • Zahnärzte und Zahnärztinnen
  • Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen/Kinder- und Jugendpsychotherapeuthen und -therapeutinnen
  • Angehörige eines Gesundheitsfachberufes oder sonstigen Heilberufes
  • Apotheker und Apothekerinnen
  • Desinfektoren und Desinfektorinnen
  • Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen

Hinweis: Nachträgliche Änderungen müssen Sie ebenfalls anzeigen. Für Tierärztinnen und Tierärzte sind die Veterinär- und Lebensmittelämter zuständig.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Berufsurkunde/Approbation/Facharztkunde im Original
  • Impfausweis (Nachweis Masernschutz)
  • bei Hebammen zusätzlich: Versicherungsnachweis der Berufshaftpflichtversicherung

Kosten

Kosten/Gebühren: 15,00 Euro
Zahlungsart: Überweisung

Dokumente

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