Heilpraktikerwesen, Medizinalaufsicht, Heilberufe
Heilpraktikerwesen
Örtlich zuständig für die Antragstellung und Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist das Gesundheitsamt in deren Dienstbezirk die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat.
Zuständig für die Durchführung der Kenntnisüberprüfung für den Freistaat Sachsen ist das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz.
Antrag und Informationen zur Heilpraktikerüberprüfung
Medizinalaufsicht
Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben, müssen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Stelle im Gesundheitsamt anzeigen (§ 14 Absatz 1 Sächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen). Anzuzeigen sind auch Abmeldungen, nachträgliche Änderungen und Beendigungen.
Welche Tätigkeiten fallen in den Heilberuf?
Dies betrifft beispielsweise:
- Ärzte und Ärztinnen
- Zahnärzte und Zahnärztinnen
- Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen/Kinder- und Jugendpsychotherapeuthen und -therapeutinnen
- Angehörige eines Gesundheitsfachberufes oder sonstigen Heilberufes
- Apotheker und Apothekerinnen
- Desinfektoren und Desinfektorinnen
- Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen
Hinweis: Nachträgliche Änderungen müssen Sie ebenfalls anzeigen. Für Tierärztinnen und Tierärzte sind die Veterinär- und Lebensmittelämter zuständig.
Benötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Berufsurkunde/Approbation/Facharztkunde im Original
- Impfausweis (Nachweis Masernschutz)
- bei Hebammen zusätzlich: Versicherungsnachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Kosten
Kosten/Gebühren: 15,00 Euro
Zahlungsart: Überweisung
Dokumente
- PDF-Datei: 465 kB
- PDF-Datei: 257 kB
- PDF-Datei: 118 kB
- PDF-Datei: 84 kB