Ab August 2024 bitte nur noch Kopien einreichen
Einführung der elektronischen Akte im Jobcenter
Das Jobcenter des Landkreises Meißen führt ab August 2024 die elektronische Akte (eAkte) ein. Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden künftig eingescannt und sicher in die elektronische Akte überführt. Danach werden die Unterlagen noch sechs Wochen aufbewahrt und dann vernichtet.
Bitte reichen Sie daher Ihre Unterlagen ab August nur noch
- als Kopie
- in gescannter Form per E-Mail bei uns ein oder
- nutzen Sie die Möglichkeit der Onlineantragstellung.
Für eine unverschlüsselte Übermittlung Ihrer E-Mail können Sie das Postfach Jobcenter.MEI@kreis-meissen.de nutzen, für eine verschlüsselte Übermittlung securemailgateway@kreis-meissen.de. Die Onlineanträgen finden Sie hier: Onlineantrag.
Falls Sie Dokumente im Original vorlegen müssen, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Sie ausdrücklich darauf hinweisen.
Die e-Akte ist ein wichtiger Schritt die Verwaltung zu digitalisieren. Damit wird auch die Grundlage geschaffen, um Auskünfte an leistungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger schneller und zielgerichteter erteilen zu können. Auch der Umweltaspekt spielt eine große Rolle: Durch die erhebliche Papiereinsparung wird die Umwelt nachhaltig geschont.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!