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Frühe Hilfen

Die Frühen Hilfen sind ein Unterstützungssystem für Schwangere und Eltern zur Förderung des gesunden Aufwachsens von Kindern.

Aufsuchende Beratung für Familien

Das Beratungsangebot ist für alle werdenden Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren offen und findet auf Wunsch bei Ihnen zu Hause statt.

  • Information über Leistungsangebote im Landkreis Meißen zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren.
  • Beratung zu Erziehungsfragen und Elternrolle, bei finanziellen Problemen, bei Fragen zur Gesundheitsförderung, bei sozialer Isolation und ähnliches.
  • Bei Bedarf Vermittlung von Familienhebammen oder ehrenamtlichen Familienberater/innen zur UnterstützungAnsprechpartner.

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Weitere Themen

Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten

Mehrlingsgeburten stellen die Familie vor besondere Herausforderungen. Der Freistaat Sachsen erkennt die damit verbundenen Aufgaben und Leistungen der Familie durch die Möglichkeit der Übernahme einer Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillingen durch den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen an. Die Patenschaft ist verbunden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 3000 Euro.

Die Ehrenpatenschaft kann innerhalb des ersten Lebensjahres der Mehrlinge bei dem für
den Hauptwohnsitz der Personensorgeberechtigten zuständigen Jugendamt beantragt
werden.

Voraussetzungen:

  • Mehrlingsgeburt (ab Drillingen)
  • Die Personensorgeberechtigten müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
  • Beantragung innerhalb des ersten Lebensjahres der betreffenden Kinder.

Verfahrensablauf:

  • Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag mittels Antragsformular; einzureichen beim Jugendamt unter Beifügung der Kopien der Geburtsurkunden der Kinder und des Personalausweises beziehungsweise Reisepasses der Eltern.
  • Das Jugendamt prüft und bestätigt den Antrag und leitet ihn an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz sowie die Bewilligungsbehörde weiter.

Hinweise:

Ausnahmsweise kann von dem Zuwendungsempfänger im begründeten Einzelfall ein
Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses verlangt werden.

Rechtsgrundlage: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Verbraucherschutz zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und
Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen (RL Familienförderung) vom
21.06.2013.

Antrag:

Netzwerkkoordination

Aufgaben:

  • Aufrechterhaltung, Weiterentwicklung und Evaluation des Netzwerkes „Willkommen – Bündnis für Kinder“ Netzwerk für Kindeswohl im Landkreis Meißen
  • Gewinnung neuer Kooperationspartner für die Mitarbeit
  • Erarbeitung eines möglichst frühzeitigen Angebotes an Information, Beratung und passgenauer Hilfen, um werdende Eltern und Familien zu stärken und folglich Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern
  • Förderung der verbindlichen, abgestimmten Arbeit des präventiven und intervenierenden Kinderschutzes über Institutionengrenzen hinweg
  • Vernetzung, Unterstützung und Qualifizierung von Fachkräften
  • Fachinformation, Fachberatung und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne Frühe Hilfen und präventivem Kinderschutz
  • Evaluation und Formulierung strukturellen Änderungsbedarfes
  • Netzwerkkoordination im Bereich der Frühen Hilfen unter enger Einbindung von Familienhebammen, Ehrenamtsstrukturen und Fachberatung für Kinderschutz.

Kontakt:

Das Kreisjugendamt arbeitet in der Netzwerkkoordination zusammen mit der

Koordinatorin bei der JuCo Soziale Arbeit
Frau Donau, Telefon: 03523 774-9466
Hauptstraße 17, 01640 Coswig
E-Mail: willkommen-kinder@juco-coswig.de

Regionales Gesamtkonzept Frühe Hilfen

Der Landkreis Meißen setzt sich im Rahmen des hiesigen Netzwerkes Früher Hilfen sowie mit Maßnahmen zum präventiven Kinderschutz in vielfältiger Weise für die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Seit dem 01.01.2013 wird auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landesjugendamt Sachsen das Regionale Gesamtkonzept Frühe Hilfen des Landkreises Meißen umgesetzt. 

[aktuelles Konzept?]

Links

Förderhinweis

Die Maßnahmen der Frühen Hilfen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes sowie durch Mittel des Bundesfonds Frühe Hilfen.

Kontakt

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