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Kreistagsbeschluss: Absenkungsbeiträge bis 31. Dezember 2022 verlängert

Der Kreistag beschloss am 25. März 2021 die bereits 2016 beschlossene Abstimmung des Landkreises Meißen zur Zahlung der Absenkungsbeiträge (Alleinerziehenden- beziehungsweise Geschwisterermäßigung) beim Elternbeitrag für Kindertagesstätten für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 vollumfänglich zu verlängern.

Gleichzeitig beauftragte der Kreistag die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Kreisverband des Sächsischen Städte- und Gemeindetags eine Fortschreibung zur Abstimmung des Landkreises Meißen ab 1. Januar 2023 herbeizuführen.

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01.01.2022