Information des Kreissozialamtes: Eingeschränkte Erreichbarkeit des Sachgebietes Sozialhilfe
Vom 16. Februar bis 13. März 2026 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Sozialhilfe im Kreissozialamt nur eingeschränkt erreichbar. Das betrifft die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen. Die Zeit wird genutzt, um offene Anträge zügig zu bearbeiten und so künftig kürzere Bearbeitungszeiten zu ermöglichen.
Die jeweils zuständigen und bekannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissozialamtes sind in diesem Zeitraum nicht persönlich erreichbar.
Unterlagen und Anträge einreichen – so wie bisher möglich
Wichtige Unterlagen und Anträge – insbesondere fristwahrende Unterlagen – können weiterhin auf folgenden Wegen eingereicht werden:
- per Post
- per E-Mail an: ksa.sozialhilfe@kreis-meissen.de
- persönlich an der Infothek in der Loosestraße 17/19 in Meißen oder in der jeweiligen Gemeindeverwaltung zur Weiterleitung an das Kreissozialamt
- durch Einwurf in die Briefkästen des Landratsamtes an den Standorten Meißen, Radebeul, Großenhain und Riesa
Hilfe bei dringenden Notfällen
Für dringende und unaufschiebbare Anliegen und in Notfällen ist während der regulären Sprechzeiten eine Erreichbarkeit unter der Telefonnummer 03521 725-3142 sichergestellt.
Sprechzeiten des Landratsamtes:
Montag 09:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag geschlossen
Als Notlagen gelten zum Beispiel:
- drohender Wohnungsverlust oder bestehende Wohnungslosigkeit
- drohende oder bereits erfolgte Sperrung von Strom, Wasser oder Heizung
- akute Mittellosigkeit (kein Geld für Essen oder Medikamente)
- die Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen
Zusätzlich können in dringenden Notfällen Anliegen per E-Mail an das Postfach ksa.sozialhilfe@kreis-meissen.de gesandt werden. Diese werden zeitnah geprüft.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten alle Bürgerinnen und Bürger herzlich um Verständnis für diese vorübergehende Einschränkung. Gleichzeitig bedanken sie sich ausdrücklich für das Verständnis und die Geduld, die dabei unterstützen, die Leistungen zeitnah und bürgerfreundlich zu erbringen.