Inhalt

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2025 »Lieblingsplätze für alle«

In Umsetzung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe) besteht in der Umsetzung des Investitionsprogrammes Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für Alle“ auch für das Jahr 2025 wieder die Möglichkeit Zuwendungen zu beantragen.

Anträge können ab sofort und bis 30. November 2024 eingereicht werden

Gefördert werden einerseits Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich, und andererseits Investitionen zum Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-)Angebote, wie Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeitreffs. Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Gute Beispiele der vergangenen Förderperioden sind unter anderem die Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen, die barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen zum Beispiel in Hotels oder bei Sportanlagen, der Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Restaurants, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten oder auch die Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucherinnen und Besucher sowie das Anbringen von taktilen Leitsystemen (insbesondere auch in Ärztehäusern und Museen).

Pächter, Inhaber oder Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes beziehungsweise Ärzte oder Zahnärzte einer ambulanten Praxis formulieren ihre Idee in einer kurzen Vorhabenbeschreibung, kalkulieren den Aufwand und reichen diese Unterlagen beim Landratsamt Meißen ein. Bei Baumaßnahmen muss immer eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegen.

Die Antragsunterlagen stehen unter https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Soziales/Kreissozialamt-/Sozialplanung/ zum Download bereit. Oder können hier direkt abgerufen werden:

Barrierefreies Bauen 2025 - Antrag Barrierefreies Bauen
Barrierefreies Bauen 2025 - Formular Baufortschritt
Barrierefreies Bauen 2025 - Verwendungsnachweis

Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen ist bis zum 30. November 2024 einzureichen an:

Landratsamt Meißen
Kreissozialamt/Sozialplanung
Herr Schneider
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Telefon: 03521 725-3105
Fax: 03521 725-3100
E-Mail: ksa.sozialplanung@kreis-meissen.de 

Weiterführende Links: https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/lieblingsplaetze-fuer-alle.html    


Kontakt zur Pressemitteilung