Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2026 »Lieblingsplätze für alle«
Auch für 2026 können im Rahmen des Investitionsprogrammes „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ Zuwendungen beantragt werden. Damit wird die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe) umgesetzt.
Jetzt Fördermittel für 2026 beantragen
Gefördert werden Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere in den Bereichen Kultur, Freizeit, Bildung und Gastronomie sowie bei ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktureinrichtungen oder Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Ausnahmen hiervon können freiwillige (Zusatz-)Angebote darstellen, wie beispielsweise Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeitreffs.
Gute Beispiele der zurückliegenden Förderperioden sind unter anderem:
- die Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen
- die barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen, zum Beispiel in Hotels oder bei Sportanlagen
- der Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Restaurants, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten
- tastbare Modelle in Museen
- das Anbringen von taktilen Leitsystemen (insbesondere auch in Ärztehäusern und Museen)
- die Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucherinnen und Besucher, der Einbau von induktiven Höranlagen
Die Förderung beantragen können Betreiber – auch Mieter und Pächter – von bestehenden, öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Die Fördersumme pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Die Antragsunterlagen stehen auf den Seiten der Sozialplanung zum Download bereit. Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen ist bitte bis zum 30. November 2025 einzureichen an:
Landratsamt Meißen
Dezernat Soziales
Sozialplanung
Herrn Schneider
Teichertring 8
01662 Meißen
Telefon: 03521 725-3105
Fax: 03521 725-3100
E-Mail: Dez-Soziales.Sozialplanung@kreis-meissen.de
Zu beachten ist, dass sich für Anträge zum Umsetzungsjahr 2027 die Antragsfrist ändert. Für Projekte, die im Jahr 2027 umgesetzt werden sollen, endet die Antragsfrist dann bereits am 30. Juni 2026.