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Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2023 „Lieblingsplätze für alle“

In Umsetzung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen vom 12. März 2020 (FRL Investitionen Teilhabe) besteht in der Umsetzung des Investitionsprogrammes Barrierefreies Bauen 2023 „Lieblingsplätze für Alle“ auch 2023 wieder die Möglichkeit der Beantragung von Zuwendungen.
Gefördert werden, nach 2.2 der oben genannten Richtlinie Teilhabe, Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 3 des Sächsischen Inklusionsgesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542), bei bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen.
Die Fördermittel dienen kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich (zum Beispiel Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Sportstätten, Freizeitbäder, Volkshochschulen, Gastronomie ist ausdrücklich nicht ausgeschlossen). Beispiele für Einzelobjekte sind unter anderem induktive Höranlagen, Audio-Guides sowie Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen, barrierefreie Zugänge, barrierefreie Sanitäranlagen.
Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Auftraggeber ist ausgeschlossen. Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt. Dies gilt insbesondere für

  • Jugend- und Freizeittreffs,
  • Seniorenbegegnungsstätten,
  • Stadtteilzentren,
  • Bibliotheken,
  • Museen,
  • Sportstätten des Freizeit- und Breitensports,
  • Freibäder,
  • Volkshochschulen.

Für das Jahr 2023 wurde wiederum der Förderschwerpunkt „Barrierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen“ beibehalten. Diesen wird hiermit insbesondere die Möglichkeit gegeben entsprechende Anträge einzureichen.

Wer kann beantragen:
Betreiber - auch Mieter und Pächter - von bestehenden, öffentlich zugänglichen Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung:
Die Zuwendungsfähigen Ausgaben betragen pro Einzelfall bis 25.000 Euro, diese sind bis zu 100 Prozent förderfähig.

Antragsunterlagen können Sie unter der angegebenen Adresse abfordern beziehungsweise stehen diese auch unter
http://www.kreis-meissen.org/104.html
zum Download bereit.

Dokumente:

Den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte bis zum 30. November 2023 (Ausschlussfrist) an:

Landratsamt Meißen
Kreissozialamt/Sozialplanung
Herr Wuttke
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Tel: 03521 725-3105
Fax: 03521 725-310

Mail: ksa.sozialplanung@kreis-meissen.de | www.kreis-meissen.org