Gesetzliche Rentenversicherung
Welche Auskünfte erteilt das Versicherungsamt?
Für alle Gebiete der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt das Versicherungsamt umfassend Auskunft zu:
- den Rentenarten
- den Voraussetzungen für den Rentenbezug
- dem Versicherungsverlauf
- den Kontenklärungs- und Rentenbescheiden
- den Hinzuverdienstmöglichkeiten neben dem Rentenbezug
- der Beschaffung von Rentenversicherungsnachweisen
Welche Anträge kann das Versicherungsamt aufnehmen und weiterleiten?
Zu folgenden Themen können Anträge auf Leistungen aus der Deutschen Rentenversicherung aufgenommen und weitergeleitet werden:
- Altersrenten
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Witwenrente und Witwerrente
- Waisenrente
- Erziehungsrente
- Geltendmachung Kindererziehungszeiten
- Rentenauskunft
- Versorgungsausgleich
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Kontenklärungen
- Wiederaufleben eines Rentenanspruchs
- Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner
Die Aufnahme der Anträge erfolgt elektronisch mit dem Programm „eAntrag“.
Wobei kann das Versicherungsamt beraten und unterstützen?
Das Versicherungsamt bietet umfassende Beratung und Unterstützung
- bei der Feststellung der versicherungsrechtlichen Fehlzeiten und
- erläutert sowie prüft Ihre Bescheide.
- Es organisiert und überwacht Kontenklärungen.
- Des Weiteren werden Zeugenerklärungen und Eidesstattliche Versicherungen zur Klärung von Versicherungsverläufen aufgenommen sowie
- deren Beglaubigung erstellt.
Zu den verschiedenen Rentenversicherungsthemen sind Broschüren der Rentenversicherungsträger vorrätig.
Benötigte Unterlagen für alle Rentenanträge
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
- Ihre Rentenversicherungsnummer
- Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versicherungsnummer
- persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
- Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC)
- bei Bezug von Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Renten- und Unfallversicherungsträger)
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweise über Schulbesuche, Berufsausbildungen und Studium nach dem 17. Lebensjahr
- Alle Versicherungsunterlagen für Fehlzeiten im Versicherungsverlauf (SV-Ausweis der DDR, Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit, …)
- Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle bei Vorliegen von Beamtenzeiten
- Wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde
Ihre Unterlagen werden durch uns geprüft.
Weitere Unterlagen für Altersrente
Für die Altersrente wird zusätzlich benötigt:
- wenn Sie schwerbehindert sind: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- wenn Sie arbeitslos sind: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und letzten Bescheid der Agentur für
- Arbeit
- wenn Sie in Altersteilzeit sind: Altersteilzeitvertrag
Weitere Unterlagen für Erwerbsminderungsrente
Für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rente wegen voller sowie teilweiser Erwerbsminderung, Rente für Bergleute) wird zusätzlich benötigt:
- wenn Sie schwerbehindert sind: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Auflistung der Gesundheitsstörungen, die zum Rentenantrag führen
- Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzte
- Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen (Krankenkasse, Agentur für
- Arbeit, Berufsgenossenschaften, Jobcenter)
- Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten der letzten Jahre
- Chronologische Aufstellung der bisherigen Tätigkeiten mit Lohn- und Gehaltsgruppe
Weitere Unterlagen für Witwenrente und Witwerrente
- Für die kleine und große Witwen-/Witwerrente wird zusätzlich benötigt:
- Sterbeurkunde Ihres (Ehe-) Partners
- Heiratsurkunde
- Angaben zu Ihren Einkünften
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen (wurde noch keine Rente
- bezogen: alle Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer)
- Name und Anschrift der Krankenversicherung des Verstorbenen
Weitere Unterlagen für Erziehungsrente
Für die Erziehungsrente wird zusätzlich benötigt:
- Sterbeurkunde Ihres (Ehe-)Partners
- Heiratsurkunde
- Angaben zu Ihren Einkünften
- Bei der Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/der eingetragenen
- Lebenspartnerschaft
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen (wurde noch keine Rente
- bezogen: alle Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer)
Weitere Unterlagen für Waisenrente
Für die Waisenrente wird zusätzlich benötigt:
- Sterbeurkunde des Elternteils
- Geburtsurkunde der Waise
- Versicherungsnummer der Waise (falls vorhanden)
Bei Waisen über 18 Jahren:
- Ausbildungsnachweis oder Bescheinigung über den Freiwilligendienst
- Dienstzeitbescheinigung falls Wehr- oder Zivildienst absolviert wurde