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Entwarnung: Schutzmaßregeln sind aufgehoben

Am 31.01.2022 wurde bei einem in der Gemeinde Röderaue tot aufgefundenen Schwan das Virus der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) vom Typ H5N1 nachgewiesen. Die mit einer Allgemeinverfügung angeordnete Stallpflicht innerhalb bestimmter Gemeinden galt für einen Zeitraum von 30 Tagen. In Seifersdorf (Landkreis Bautzen) wurde die Geflügelpest im März 2022 in einem Betrieb mit Hausgeflügel festgestellt. Die Überwachungszone, die bis in den Landkreis Meißen reichte, wurde mit Allgemeinverfügung vom 20. April 2022 wieder aufgehoben.

Die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sind aktuell abgeschlossen.

Schwäne © Landkreis Meißen

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20.04.2022