Inhalt

Freilandhaltung von Schweinen ist genehmigungspflichtig

Schweine © Landkreis Meißen

Die Freilandhaltung von Schweinen ist gemäß Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV) genehmigungspflichtig. Einen entsprechenden Antrag können Sie beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt formlos unter Angabe der Flächengröße (Lagepläne) und der Anzahl Tiere, die gehalten werden sollen, beantragen.

In den Anlage 4 und 5 der SchHaltHygV werden die Anforderungen an die Freilandhaltungen definiert. Deren Erfüllung wird durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt im Rahmen des Genehmigungverfahrens kontrolliert.

Es ist das Tierschutzgesetz in Verbindung mit dem Gutachten über die Mindesanforderungen bei der Haltung von Säugetieren (Säugetiergutachten) einzuhalten.

zurück zu Tierseuche und Tiergesundheit