Freilandhaltung von Schweinen ist genehmigungspflichtig
Die Freilandhaltung von Schweinen ist gemäß Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV) genehmigungspflichtig. Einen entsprechenden Antrag können Sie beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt formlos unter Angabe der Flächengröße (Lagepläne) und der Anzahl Tiere, die gehalten werden sollen, beantragen.
In den Anlage 4 und 5 der SchHaltHygV werden die Anforderungen an die Freilandhaltungen definiert. Deren Erfüllung wird durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt im Rahmen des Genehmigungverfahrens kontrolliert.
Es ist das Tierschutzgesetz in Verbindung mit dem Gutachten über die Mindesanforderungen bei der Haltung von Säugetieren (Säugetiergutachten) einzuhalten.