Inhalt


Bauplanung

Aufgaben

  • Prüfung von Voranfragen und Erteilung der nach der Sächsischen Bauordnung erforderlichen Bauvor-  bescheiden, 
  • Bearbeiutung von Genehmigungsfreistellungen gemäß § 62 SächsBO auf der Grundlage verbindlicher Bauleitplanungen,
  • Prüfung von Bauleitplanungen und informeller Planungen hinsichtlich bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften


Ansprechpartner in den jeweiligen Gebieten