Inhalt

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Der Landkreis Meißen ist Mitglied im Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO), nutzt aber für die verkehrliche Abwicklung und den Tarif im Verbundraum weiterhin die Strukturen des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO). Zu Fahrplänen und Tarifen können Sie sich über den VVO-Navigator informieren.


Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Über den VVO wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) durch die Deutsche Bahn AG und die Mitteldeutsche Regiobahn (MRB) mit 6 Linien betrieben.

Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV)

Der Landkreis Meißen nimmt die Funktion des Aufgabenträgers für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wahr. Hierzu zählen insbesondere die Linien der Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM), die Straßenbahn- und Buslinien weiterer Verkehrsunternehmen, soweit diese in das Kreisgebiet hineinführen, sowie die Personenbeförderung mit den durch die VGM betriebenen Elbfähren.

Die Vergabe der Linien erfolgt im Rahmen des einheitlichen Linienbündels „Busnetz Landkreis Meißen“. Auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Verkehrsgesellschaft Meißen mbH mit der Erbringung der Verkehrsleistungen des Linienbündels „Meißen“ betraut.

Mit insgesamt 205 Kraftomnibussen (KOM) gewährleistet die VGM gemeinsam mit ihren Subunternehmen den straßengebundenen ÖPNV im Landkreis Meißen. Das Verkehrsangebot umfasst derzeit elf Stadtbus- und 59 Regionalbuslinien (in nachfrageschwachen Zeiten ergänzt durch Anrufsammeltaxi und Anruflinienbusse). Regionale Nachtbuslinien verkehren zusätzlich in den Nächten zu Samstagen, Sonn- und Feiertagen.

PlusBus und TaktBus System


Logo PlusBus

PlusBus – der Bus mit einem gewissen Plus


Als Premiumprodukt im Regionalverkehr zeichnen sich die 6 PlusBus-Linien im Landkreis Meißen durch einen einheitlichen Takt und eine feste Linienführung aus. So verkehren im Schul- wie auch im Ferienfahrplan Montag bis Freitag mindestens 15, Samstag 6 und an Sonn- und Feiertagen 4 Fahrten pro Richtung. Zudem bieten diese Linien an mindestens einem Endpunkt einen kurzen Übergang zum Schienenverkehr an. 



Logo TaktBus

TaktBus – der Bus im Zwei-Stunden-Takt


Der TaktBus soll in Zukunft kleinere Orte mit dem nächsten Zentrum vertaktet verbinden und gute Verbindungen zu weiterführenden Linien, häufig auch der Bahn, herstellen. Er fährt nach einem gleichen Fahrplan an Schul- und Ferientagen aller zwei Stunden auch am Samstag oder in den Abendstunden.

Die Einführung der TaktBusse im Landkreis Meißen wird aktuell geprüft.

Schulbusse

Aufgrund der Einführung des Bildungstickets wurden die meisten Schulbusse im Landkreis Meißen in Linienverkehre nach Personenbeförderungsgesetzt § 42 und § 43 umgewandelt. Somit sind seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 alle Schulverkehre in der Verbindungsauskunft integriert. Es ist für Eltern und Schüler nun noch leichter, die gewünschte ÖPNV-Verbindung zwischen Wohnort und Schule zu finden.

Saisonverkehre

In der Sommersaison (April - Oktober) werden Saisonverkehre angeboten:

Im Rahmen der Stadtrundfahrt können Besucherinnen und Besucher mit modernen Kleinbussen im 60-Minuten-Takt die historischen Gassen der Meißner Altstadt erkunden. Die Rundfahrt verbindet die bedeutendsten Sehenswürdigkeiten der Stadt und ermöglicht zugleich eine komfortable Überwindung des Meißner Burgberges.

Straßenbahn

Die Straßenbahnlinie 4  stellt eine direkte Verbindung des Landkreises Meißen ab dem Erholungsort Weinböhla vor den Toren Meißens über Coswig und Radebeul mit dem Oberzentrum Dresden her. Mit einer Linienlänge von über 30 Kilometern ist sie nicht nur die längste, sondern auch eine kulturell besonders reizvolle Straßenbahnlinie. Sie erschließt zahlreiche Sehenswürdigkeiten, die unsere Region weit über die sächsischen Landesgrenzen hinaus bekannt gemacht haben.

Bürgerbus

Der ÖPNV im Landkreis Meißen wird seit 2008 ergänzt durch einen Bürgerbus in der Lommatzscher Pflege, welcher sich als alternative, bedarfsorientierte Bedienform im ländlichen Raum anbietet und die Mobilität der ländlichen Bevölkerung verbessert. Der Bürgerbus ist ein Kooperationsprojekt. Die Verkehrsgesellschaft Meißen mbH nimmt den Bürgerbus in ihr Angebot auf und deckt die verkehrsrechtliche Seite des Projektes ab. Beratend und unterstützend begleiten die Gemeinden das Projekt.

Fähren

Seit 2021 ist die Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM) im Rahmen eines Betrauungsvertrages mit der Bedienung der vier Fährstellen im Landkreis Meißen betraut:

  • Stromkilometer 73,0 Fähre F24 von Coswig - Kötitz <-> Gauernitz.
  • Stromkilometer 94,71 Fähre F28 Diesbar - Seußlitz <-> Niederlommatzsch
  • Stromkilometer 107,11 Fähre F29 von Riesa <-> Promnitz 
  • Stromkilometer 115,15 Fähre F30 Strehla <-> Lorenzkirch.

Alle vier Elbfähren dienen der Personenbeförderung und ermöglichen den Transport von Fahrrädern. Die Fähren F24, F28, F29 und F30 können zudem mit Fahrscheinen des Verkehrsverbunds Oberelbe (VVO) genutzt werden, sofern deren räumliche und zeitliche Gültigkeit die jeweilige Fährverbindung abdeckt.

Die Zuwegungen zu den Fährstellen sind derzeit nur eingeschränkt rollstuhlgerecht. Ein barrierefreier Ausbau aller vier Fährstellen sowie die Erneuerung der Fährschiffe werden derzeit umgesetzt.

Im September 2025 wurde an der Fährstelle F28 nach erfolgter Modernisierung der schwimmenden Anleger und der Landanlagen die erste vollelektrische Fähre im Freistaat Sachsen, die auf den Namen »Klarisse« hört, in Betrieb genommen.

Schmalspurbahn

Weiterhin kann man das Erlebnis Dampfeisenbahn im Landkreis Meißen mit der Schmalspurbahn der Lößnitzgrundbahn erleben und genießen. Achtung: bei der Schmalspurbahn gilt der Oberelbe-Tarif nur eingeschränkt. Es gelten hier Sondertarife die beim Betreiber der Sächsischen Dampfeisenbahngesellschaft mbH erfragt werden können.

Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan ist das zentrale und verbindliche Planungsinstrument zur Sicherstellung der ganzheitlichen Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs. Er bildet die Grundlage und den Ausgangspunkt für sämtliche weiteren regionalen Detailplanungen mit Bezug zum ÖPNV.

Gemäß Verbandssatzung wurde den Zweckverbänden durch ihre Verbandsmitglieder die Aufgabe übertragen, auf Basis der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen einen verbindlichen Nahverkehrsplan für das jeweilige Verbandsgebiet zu erstellen, zu beschließen und fortzuschreiben. Mit der Neuordnung übernimmt der Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO) die Rechtsnachfolge des bisherigen Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) und stellt damit die kontinuierliche und einheitliche Planung sowie Weiterentwicklung des ÖPNV in der Region sicher.

Kontakt


zurück zum Kreisentwicklungsamt