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Erhöhte Vorsicht bei Maifeuern

Traditionell finden in vielen Städten und Gemeinden unseres Landkreises am Abend des 30. April Mai- oder Hexenfeuer statt. Das entzünden offener Feuer ist jedoch eine Gefahr für den Wald.

loderndes Lagerfeuer © pixabay

Die so genannte Walpurgisnacht ist ein traditionelles europäisches Fest am Vorabend des Maifeiertages. Ursprünglich sollte das Entfachen der Feuer „böse Geister“ vertreiben. Heute, im Rahmen moderner Feste entzündet, gehören sie zum kulturellen Brauchtum und begrüßen symbolisch den Frühling, sie können aber auch bei trockener Witterung als „reale Geister“ in Form von Waldbränden unsere Waldgebiete bedrohen.

Die untere Forstbehörde weist deshalb auf das Folgende hin: Der § 15 des Sächsischen Waldgesetzes regelt die „Waldgefährdung durch Feuer“. Das Entzünden von Feuer im Wald beziehungsweise in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde.

Des Weiteren informieren Sie sich bitte vor dem Entfachen der Feuer bei der Unteren Forstbehörde oder im Internet unter www.sachsenforst.de über die aktuelle Waldbrandgefährdung in unserem Landkreis.

Um Waldbränden vorzubeugen, ist der Waldabstand möglichst groß zu wählen. Außerdem sollten Windrichtung und Windstärke sowie die Beschaffenheit des Untergrundes geprüft werden. Auch die Einbeziehung der örtlichen Feuerwehr wird empfohlen.

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