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Gartenabfälle gehören nicht in den Wald

Wenn das neue Gartenjahr beginnt, wird der Rasen bearbeitet und gelüftet, Bäume und Hecken noch einmal verschnitten. Viele Gartenbesitzer beseitigen ihre Gartenabfälle und ihren Grünschnitt ordnungsgemäß:

  • auf dem eigenen Komposthaufen,
  • in der Biotonne oder
  • verbringen diese in die Grünschnittsammelstelle.
Grünschnitt auf einem Schubkarren © pixabay

Leider finden die Mitarbeiter der Forstbehörde immer wieder Gartenabfälle, die unrechtmäßig im Wald entsorgt worden sind.

Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur damit keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Irrglaube.

Mit Gartenabfällen gelangen Pflanzen in den Wald, die dort nicht hingehören. Solche Artenwie drüsiges Springkraut („Bauernorchidee“), Japanischer Staudenknöterich, Kanadische Goldrute und Rhododendron, um nur einige zu nennen, sind meistens konkurrenzstark und verdrängen die einheimische Pflanzenwelt.

Grünschnitthaufen verschandeln das Landschaftsbild und beeinträchtigen zudem den Wandergenuss.

Nicht zu unterschätzen ist auch die „Magnetwirkung“ solcher Ansammlungen. Weitere Ablagerungen werden vorgenommen und die Hemmschwelle sinkt.

Bitte denken Sie deshalb daran: Jede Waldfläche hat seinen Eigentümer! Waldbesitz wurde über Generationen gepflegt und unterhalten und der Besitzer ist in den meisten Fällen stolz auf sein Eigentum. Wie würden Sie reagieren, wenn Ihnen jemand Abfall über die Grundstücksgrenze in den Garten kippt? Sie würden es als grobe Missachtung Ihrer Eigentümerrechte betrachten.

Dem trägt auch der Gesetzgeber Rechnung. Gartenabfälle dürfen laut § 2 Absatz 2 der Pflanzenabfallverordnung nur auf dem Grundstück entsorgt werden, auf dem sie anfallen. Nach § 52 Absatz 2 Nummer 2 Sächsisches Waldgesetz handelt ordnungswidrig, wer Abfälle, auch Pflanzenabfälle, einfach im Wald ablagert. Dies kann mit einem Verwarngeld oder
Bußgeld geahndet werden. Die Ordnungswidrigkeit kann je nach den Umständen des Einzelfalles mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro, geahndet werden.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung vor der Arbeit des anderen sollte in allen Lebensbereichen aufgebracht werden, um Konflikte zu vermeiden, die absolut nicht notwendig sind. Der Wald wird von vielen Menschen als Ort der Erholung und für viele Freizeitaktivitäten genutzt. Wohl jeder ärgert sich dann über Abfall- und Müllhaufen. Der Wald ist schließlich keine Deponie.

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