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Frühjahrsputz im Wald

Auf Revierbegängen der Forstbeamten des Landkreises durch die Nadelwälder unseres Landkreises wird immer wieder Befall durch Borkenkäfer (Blauer Kiefernprachtkäfer in der Kiefer, Buchdrucker und Kupferstecher in der Fichte, Lärchenborkenkäfer in der Lärche) festgestellt. Die Befallsintensität ist dabei regional sehr unterschiedlich. Sie reicht vom Befall einzelner Stämme bis zum Befall ganzer Baumgruppen. Werden befallene Bäume entdeckt, sollte rasch gehandelt werden.

Borkenkäferbefall © pixabay

Steigen die Temperaturen über 22°C an, beginnen die Käfer zu Schwärmen. Die Schädlinge suchen sich dann geeignete Brutbäume, um ihre Eier in der Rinde abzulegen. Der Befall wird meist durch Spechte angezeigt, die nach Larven unter der Rinde suchen. Die Rinde ist dann weitgehend abgefallen oder durch die Spechteinhiebe gerötet. Die Kronen der befallenen Bäume sind fast immer noch benadelt und grün beziehungsweise leicht verfärbt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Borkenkäferbekämpfung ist deshalb die „saubere Waldwirtschaft“, das heißt:

  • die für das Frühjahr geplanten Pflege- und Durchforstungsmaßnahmen in den Kiefern-, Fichten- und Lärchenbeständen sollten bis Ende März abgeschlossen sein
  • Minimierung des Brutangebots durch zügige Beräumung von Wurf- und Bruchholz
  • Schnelle Erkennung und Beräumung des frischen Befallsholzes vor Beginn der Schwärmzeit der Käfer bis spätestens Ende April

Die Forderung zur Bekämpfung von Forstschädlingen ergibt sich aus dem Sächsischen Waldgesetz. Gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 4 und 5 sind die Waldeigentümer verpflichtet, zur Vermeidung von ökologischen und wirtschaftlichen Schäden am eigenen sowie an benachbarten Beständen, Forstschädlinge zu bekämpfen und deren Ausbreitung vorzubeugen.

Bei Erkennen von Befallssymptomen sollte deshalb umgehend gehandelt werden. Zur Klärung von Fraglichkeiten und Unklarheiten stehen Ihnen die Förster des Landratsamtes Meißen und des Staatsbetriebes Sachsenforst hilfreich zur Seite.

Haben Sie deshalb keine Scheu und wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren zuständigen Revierförster. Beratungen zu diesem und anderen Problemen sind generell kostenlos.

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