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Waldbesitzerschulung im Quersaer Busch

In diesem Sommer lud die untere Forstbehörde des Landkreises Meißen erneut gemeinsam mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Dresden, und der Forstbetriebsgemeinschaft Großenhainer Land w. V. (FBG) am Quersaer Busch interessierte Waldbesitzende zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Nach Sturm, Trockenheit und Borkenkäfer – wie weiter?“ ein.

Begonnen wurde mit der Beschreibung der IST-Situation – geschädigter Waldbestand: Was kann oder muss der Waldbesitzende bei befallenen Bäumen tun? Wichtig ist, dass bei Feststellung eines Befalles der betroffene Waldbesitzer zeitnah handelt. So schützt er seinen restlichen und auch den benachbarten Wald vor weiterem Befall. Handeln bedeutet, dass die befallenen Bäume entnommen (Sanitärhieb) und aus dem Wald entfernt werden. Das kann der Waldbesitzende selbst erledigen. Sollte er nicht in der Lage sein, kann er sich auch an die Kollegen von Sachsenforst des Forstbezirkes Dresden oder der FBG wenden. Diese organisieren den Sanitärhieb und die anschließende Vermarktung des geschlagenen Holzes.

Ist der Wald stark von Borkenkäfern befallen, kann die Entnahme der befallenen Bäume zu einer Kahlschlagssituation führen. Ist ein Kahlschlag absehbar, ist dieser laut Sächsischem Waldgesetz (SächsWaldG) unverzüglich der unteren Forstbehörde anzuzeigen.

Ist der Borkenkäfer bekämpft und sind die befallenen Bäume gefällt und aus dem Wald abtransportiert, kann der Waldbesitzer oder die Waldbesitzerin zunächst aufatmen. Jedoch muss er oder sie sich überlegen, wie man für die Walderhaltung bzw. Verjüngung des Waldes weiter verfahren will. Wie kann ein stabiler Mischwald entstehen? Die Möglichkeiten wurden an den nächsten Stationen des Rundgangses besprochen bzw. bereits gemachte Erfahrungen der Waldbesitzenden ausgetauscht.

Auch der Freistaat Sachsen hat sich das Ziel gesetzt, naturnahe Wälder zu schaffen und sich zu einer nachhaltigen und naturnahen Forstwirtschaft verpflichtet. Entsprechend unterstützt der Freistaat auch die Waldbesitzerinnen und -besitzer in ihren Bestrebungen des Waldumbaus im Privat- und Körperschaftswald.

Das heißt für den Waldbesitzer, dass bei der Verjüngung seines Waldes gleichzeitig ein Umbau von einem Reinbestand zu einem Mischbestand mit standortgerechten Baumarten durchgeführt werden soll. Dies kann durch Naturverjüngung oder einer Pflanzung erfolgen.

Dazu muss der Waldbesitzer zuerst seinen Wald betrachten. Ist bereits Naturverjüngung vorhanden? Ist die Naturverjüngung übernahmewürdig? Wie stark ist die Naturverjüngung durch Schalenwild verbissen? Welche Baumarten verjüngen sich? Gibt es gesunde Bäume im Oberstand, die Samen für die Naturverjüngung spenden können? Ist das der Fall, kann der Waldbesitzer oder die -besitzerin diese für die Naturverjüngung nutzen. Damit die Naturverjüngung aufkommt, sind Bodenvorarbeiten nötig (zum Beispiel bei flächig vorhandenem Landreitgras). Bei erhöhtem Wildverbiss ist zusätzlich ein Zaunschutz bzw. Einzelschutz erforderlich.

Der Waldumbau gelingt nicht allein durch die Naturverjüngung. Oft muss diese durch eine Pflanzung mit geeigneten Waldbaumarten ergänzt werden. Informationen zu standortgerechten Baumarten erhalten die Waldbesitzenden bei Sachsenforst oder der FBG.

Mit der Naturverjüngung bzw. der Pflanzung junger Waldbäume wird die Verjüngung bzw. der Umbau des Waldes eingeleitet. Wie wichtig eine anschließende Pflege der jungen Bestände ist, wurde den Waldbesitzern anhand einer Gegenüberstellung zweier Bestände aufgezeigt. So weisen die Bäume des gepflegten gegenüber dem ungepflegten Waldbestand eine höhere Vitalität mit einer gesunden Kronenausprägung auf. Regelmäßig gepflegte (durchforstete) Waldbestände sind stabiler gegenüber Stürmen und zeigen eine erhöhte Widerstandskraft gegenüber dem Borkenkäfer. Ziel der Bestandspflege ist ein gesunder und vielfältiger Altbestand, der den Stürmen, Dürren und dem Käferbefall trotzt.

Unabhängig von der Veranstaltung bleiben die Themen „Borkenkäfer, Sturm und Trockenheit“ weiterhin aktuell. Es ist daher wichtig, dass die Waldbesitzerin oder der Waldbesitzer den Wald regelmäßig kontrolliert und entsprechend reagiert. Wer dazu Hilfe benötigt, kann sich gern an den Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Dresden, die Forstbetriebsgemeinschaft Großenhainer Land w. V. oder die untere Forstbehörde des Landkreises Meißen wenden.


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