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Aufruf zur Erklärung der Leistungsbereitschaft für eine Artenschutzmaßnahme (hier: Monitoring einer streng geschützten Art)

Aufruf zur Erklärung der Leistungsbereitschaft für eine Artenschutzmaßnahme (hier: Monitoring einer streng geschützten Art)

Beschreibung

Monitoring einer Lebensstätte von ca. 6 ha auf 2 Teilflächen (Teilfläche A und Teilfläche B) einschl. der Betreuung des dortigen Reptilien-Abweissystems (Länge: ca. 740 Meter) in 01662 Meißen. Karten der Teilflächen werden auf Anforderung an kreisumweltamt@kreis-meissen.de breitgestellt.

  • Zielart: Würfelnatter (Natrix tessellata)
  • Zeitraum: 2024 und 2025
  • Monitoringzeitraum jeweils vom 15.03. bis zum 15.10. 
  • Vorlage der Zwischen- und Abschlussdokumentation (Schrift und Bild) bis jeweils 30.11.

Angebotsfrist

Frist für die Abgabe eines Angebotes in Schriftform an das Landratsamt Meißen als zuständige untere Naturschutzbehörde: 15.11.2023

Leistungsbeschreibung

  • tägliches Prüfen des baulichen Zustands des Reptilien-Abweissystems entlang der Teilfläche A und umgehende Information an den Auftraggeber bei Mängel oder Schäden an dem Abweissystem und sofortige Rückverbringung von Tieren, die das Abweissystem überwunden haben, in das Habitat
  • wiederkehrendes, wuchsabhängiges Freischneiden eines wasserseitigen 1 bis 1,5 m breiten Streifens in Länge des Abweissystems (Verhinderung von Überwuchs/Übersteighilfen), keine maschinelle Mahd
  • fachgerechtes, dokumentiertes Monitoring bzgl. der Flächennutzung durch die Art vor allem während der Wanderzeit (April/Mai bzw. September/Oktober) inkl. Winterquartiererfassung
  • Beseitigung von Sonnenplatz beeinträchtigendem Gehölzaufwuchs
  • Meldung von Zustandsdefiziten im Habitat an den Auftraggeber
  • Bergung von Todfunden der Art und deren Übergabe an die untere Naturschutzbehörde

Vergütung

Finanzieller Ausgleich erfolgt auf Grundlage einer Bewilligung nach der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" (NE/2023) des Freistaates Sachsen. Die Antragsstellung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde; die Leistungsvergabe ist bewilligungsabhängig.