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Betreuung eines Amphibien-Abweissystems - Erklärung der Leistungsbereitschaft bis 10. Januar 2025 möglich

Betreuung eines Amphibien-Abweissystems - Erklärung der Leistungsbereitschaft bis 10. Januar 2025 möglich

Die untere Naturschutzbehörde plant, Leistungen zur Beobachtung und Pflege von Natur und Landschaft zu vergeben. Die Finanzierung soll auf Grundlage freistaatlicher/europäischer Fördermittel erfolgen. In Abhängigkeit geltender Förderrichtlinien oder nationaler/europäischer Vergabeschwellen sind unter anderem vergaberechtliche Aspekte (zum Beispiel die Binnenmarktrelevanz) zu wahren. Der nachfolgende Aufruf dient der Erfüllung dieser Vorgaben. Da es sich um eine Festbetragsförderung handelt, ist vorrangiges Auswahlkriterium der Nachweis der Erfüllbarkeit der nachstehenden Anforderungen. Auswahl und Beauftragung werden an die vorherige Bewilligung der Fördermittel geknüpft und werden durch den nachstehendem Aufruf zur Leistungsbereitschaft allein nicht herleitbar.

Aufruf zur Erklärung der Leistungsbereitschaft für eine Artenschutzmaßnahme (hier: Betreuung eines Amphibien-Abweissystems)

  • Frist für die Erklärung in Schriftform an das Landratsamt Meißen (kreisumweltamt@kreis-meissen.de) als zuständige untere Naturschutzbehörde: 10.01.2025
  • Betreuung eines Amphibien-Abweissystems (mit Auffangbehältern) im Landkreis Meißen an nachfolgenden Standorten
  • Mehrfachbetreuung ist möglich, einzelne Auftragsvergaben erfolgen jedoch ausschließlich für je einen Standort
  • Leistungszeitraum jeweils vom 01.02. bis zum 31.05. der Kalenderjahre 2025 und 2026 (in Abhängigkeit der Witterung)
  • Erklärungen sind für ein Leistungsjahr oder beide Leistungsjahre möglich

Umfang:

  • tägliches Prüfen des baulichen Zustands des jeweiligen Abschnitts des Amphibien-Abweissystems und unverzügliche Berichte bei Mängeln an dem Abweissystem an die untere Naturschutzbehörde
  • ständige Bergung von lebenden Amphibien (heimische Froschlurche (Anura)) und Nebenfunde aus den Auffangbehältern, Erfassung von Art, Geschlecht und Anzahl sowie Verbringen dieser Tiere zur gegenüberliegenden Straßenseite und unverzügliches Freilassen derselben in die freie Natur
  • Übergabe von Totfunden aus den Auffangbehältern an die untere Naturschutzbehörde
  • strikte Beachtung und Einhaltung der Hygienehinweise zur Vermeidung und Verhinderung unbeabsichtigter Verbreitung von Krankheitserregern zwischen Amphibienpopulationen gemäß Vorgabe des SMEKUL
  • jährlicher Abschlussbericht zum 10.06. unter Verwendung vorgegebener Berichtsformate
  • der finanzielle Ausgleich erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Natürliches Erbe des Freistaates Sachsen (Antragsstellung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde), aktuell in Höhe von 12,00 Euro/Meter (Betreuung ohne Aufbau) oder 13,50 Euro/Meter (Aufbau und Betreuung)

Standorte:

  • Coswig: K 8017; Spitzgrundteich; 440 m Anlagenlänge
  • Nossen: K 8074; Ziegeleiteich; 561 m Anlagenlänge
  • Naundorf: Ortsstraße; Speicher Naundorf; 432 m Anlagenlänge, vorzugsweise mit Aufbau
  • Niederlommatzsch: K 8071; Speicher Niederlommatzsch; 913 m Anlagenlänge
  • Sönitz: K 8031; 90 m Anlagenlänge
  • Weinböhla: S 80; Funkenteich; 520 m Anlagenlänge
  • Nossen: K 8050; Ilkendorfer Lehden; 360 m Anlagenlänge
  • Moritzburg/Friedewald: Professor-von-Finck-Straße; 80 m Anlagenlänge