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Heizöllagerung - Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten: die Untere Wasserbehörde informiert

Die Lagerung von Heizöl ist nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 in Verbindung mit §§ 39, 46 AwSV anzeigepflichtig. Anzeigepflichtig sind ebenfalls die wesentliche Änderung und die Stilllegung von Anlagen.

Die Errichtung neuer Heizölanlagen und die Lagerung von Heizöl in festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist nach § 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundsätzlich verboten. Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird. Ausnahmen können beim Landratsamt Meißen, Untere Wasserbehörde beantragt werden.

Betroffene, deren bestehende Heizölanlage vor dem 5. Januar 2018 errichtet wurde und in einem oben genannten Überschwemmungsgebiet liegt, müssen diese Anlage nach § 78c Abs. 3 WHG bis zum 5. Januar 2023 hochwassersicher nachrüsten.  

Für Heizölanlagen in oben genannten Gebieten, welche noch in Betrieb sind und noch nicht hochwassersicher errichtet oder nachgerüstet wurden und über die oben genannte Frist weiter betrieben werden sollen, ist es erforderlich, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Die Anlage muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und durch einen Sachverständigen nach AwSV geprüft werden. 

Betroffene wenden sich bitte mit ihren Fragen zur hochwassersicheren Nachrüstung ihrer Heizölanlage und zu den fälligen Prüfterminen (siehe hierzu auch Anlage 6 der AwSV) an einen Heizungsfachbetrieb nach AwSV oder an eine Sachverständigenorganisation.

Auskünfte zu festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind bei der Unteren Wasserbehörde Meißen erhältlich. Weiterhin können sich Betroffene auf der Internetseite des Sächsischen Umweltministeriums mit der interaktiven Kartenansicht vorab über die Lage der festgesetzten Gebiete informieren, siehe hierzu die Internetseite des SMEKUL www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/lhwz/karten-und-geodaten.html sowie das Geoportal Sachsen: https://geoportal.sachsen.de/?map=738542b9-d6f7-413d-b96f-123f42a7be4e.

Rechtliche Grundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und insbesondere die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung – AwSV).


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