Inhalt

Öffentlichkeitsbeteiligung während der Corona-Pandemie

Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung können auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden. Dies wurde durch das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sichergestellt.

Es wurden formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte zur Verfügung gestellt, bei denen sonst physische Anwesenheit - zum Teil in großer Zahl - gefordert war.

Die Erleichterungen wurden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Das Gesetz tritt mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft.

Bei Fragen steht Ihnen die untere Imissionsschutzbehörde des Landkreises Meißen gerne zur Verfügung.