Inhalt

Einbürgerung

Sie leben dauerhaft in Deutschland, besitzen aber noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? 

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich ausländische Staatsangehörige in Deutschland einbürgern lassen. Dafür ist bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (hier: Ausländeramt Meißen) ein entsprechender Antrag auf Einbürgerung zu stellen.

Ab Ihrem 16. Geburtstag können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

Mit der Einbürgerung werden Sie deutscher Staatsangehöriger und erhalten die vollen Bürgerrechte wie Wahlrecht, Freizügigkeit, das Recht auf freie Berufswahl oder den Schutz vor Auslieferung und Ausweisung. Gleichzeitig gelten für Sie aber auch die Pflichten als Staatsbürger.

Bereits vorsorglich weisen wir daraufhin, dass aufgrund der hohen Nachfrage beim Einbürgerungsverfahren mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten zu rechnen ist.

Kontakt

zurück zur Übersicht