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Verpflichtungserklärungen

Das Besuchs- beziehungsweise Touristenvisum für Deutschland wird durch die Deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Für die Beantragung dieses Visums ist in der Regel eine Verpflichtungserklärung (Einladung) von einem in Deutschland lebenden Gastgeber erforderlich.

Wenn Sie im Landkreis Meißen wohnen, ist die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde des Landratsamtes Meißen abzugeben. Als Verpflichtungsgeber müssen Sie sich mit einem Personalausweis oder einem Pass ausweisen. Bei ausländischen Verpflichtungsgebern ist zusätzlich ein Aufenthaltstitel erforderlich. Die Verpflichtungserklärung kann nicht an Bevollmächtigte erteilt werden.

Durch die Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber, dass sämtliche öffentliche Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit sowie Kosten der medizinischen Versorgung während des Besuchsaufenthaltes in Anspruch genommen wurden, zu erstatten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Gastgeber, dass auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung zu erstatten sind. Derartige Abschiebungskosten sind zum Beispiel Reisekosten, eventuell Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten einer Abschiebehaft.

Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb zwingend erforderlich. Das Original der Verpflichtungserklärung wird Ihnen ausgehändigt. Der ausländische Gast muss bei der Auslandsvertretung eine Reisekrankenversicherung nachweisen. Diese kann im Ausland oder von Ihnen als Besuchsempfänger im Bundesgebiet abgeschlossen werden. Das Schengen-Visum für Besucher wird für maximal 90 Tage erteilt. Die Besucherin/der Besucher muss das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte. Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist.

Achtung: Zwischen Abgabe der Verpflichtungserklärung des Visums und der Visaerteilung sollten nicht mehr als sechs Monate liegen.

Die Angaben, die Sie im Rahmen der Verpflichtungserklärung abgeben, beruhen auf Freiwilligkeit. Um jedoch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Gastgebers festzustellen, sind dem Bereich Ausländerecht nachfolgende Unterlagen vorzulegen, die die Bonität des Gastgebers nachweisen.

vorzulegende Unterlagen

  • die drei letzten Einkommensnachweise oder
  • eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro je einzuladende Person
  • bei Rentnern: aktuellen Rentenbescheid
  • bei Selbständigen: Bescheinigung vom Steuerberater über das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen oder aktueller Steuerbescheid oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten drei Monate

Angaben zum Gast

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnanschrift im Heimatland
  • Pass-Nummer
  • wenn vorhanden, eine lesbare Passkopie

Gebühr für eine Verpflichtungserklärung: 29 Euro

Zur persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte die ausgefüllten Formulare, welche hier zum Download bereit stehen, mit und legen diese unserer Behörde vor.

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Kontakt

  • Frau Richter

    Sachbearbeiterin
    Ausländeramt

    Brauhausstraße 21
    Haus A Raum A 0.68
    01662 Meißen

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