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Wichtiger Hinweis zur Jagdscheinverlängerung und -erteilung 2025!

Aufgrund der aktuellen Änderung im Waffengesetz (WaffG) wird es bei der Bearbeitung der Jagdscheinverlängerungen und -erteilungen zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Dies kann sich auf 4 bis 8 Wochen belaufen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Antragstellung und reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen zur Verlängerung bitte bereits im Januar 2025 ein. Gern per Post an die untere Jagdbehörde oder Abgabe an allen Infotheken des Landkreises. Für eine persönliche Abgabe Ihrer Unterlagen vereinbaren Sie bitte telefonisch oder über das Buchungsportal einen Termin.

Vorzulegen sind bei Verlängerung:

  • ausgefüllter Antrag
  • Jagdschein
  • Versicherungsnachweis

Zur Erteilung eines Jagdscheines vereinbaren Sie bitte telefonisch, oder online, über das Terminbuchungsportal einen Termin bei uns.

  • ausgefüllter Antrag
  • Versicherungsnachweis
  • Prüfungszeugnis
  • Lichtbild

Die verlängerte Bearbeitungsdauer betrifft auch die Ausländerjagdscheine. Beachten Sie das bitte bei der Einladung von ausländischen Jagdgästen.

Sie erhalten Ihr Dokument per Post (mit Zustellungsurkunde), zusammen mit dem Gebührenbescheid zurück.